Vorwurf der TierquälereiAuf Schockvideo folgen Anzeigen – erster Hühnerbetrieb nimmt Stellung
Am Ostersonntag veröffentlichte Tier im Fokus (TIF) schockierende Aufnahmen, die Missstände in mehreren Schweizer Hühnerbetrieben zeigen sollen. Nun zeigt TIF zwei beschuldigte Betriebe an.
Die verdeckten Aufnahmen sollen Missstände in Schweizer Hühnerbetrieben zeigen.
20minDarum gehts
Blutige Verletzungen sowie zahlreiche apathische oder sogar tote Legehennen – das zeigen die verdeckten Aufnahmen, die die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) am Ostersonntag veröffentlicht hatte. Für die zuständigen Tierhalter aus den Kantonen Aargau und Freiburg haben diese Aufnahmen nun ein juristisches Nachspiel: TIF zeigt sie wegen mehrfacher Tierquälerei an.
Kein anderes Nutztier lebe in derart grossen Beständen wie das Huhn, heisst es bei der Tierschutzorganisation. «In der Massentierhaltung bleibt das Tierwohl auf der Strecke», so TIF-Präsident Tobias Sennhauser. Dort würde der qualvolle Tod von kranken oder verletzten Hühnern bewusst in Kauf genommen. Bei 18’000 Legehennen – die gesetzlich erlaubte Obergrenze – sei es laut TIF unmöglich, jedes Individuum einzeln zu betreuen.
Ein beschuldigter Betrieb nimmt Stellung
Der beschuldigte Betrieb aus dem Kanton Aargau hat schriftlich Stellung bezogen, wie die Zeitungen der Tamedia (Bezahlartikel) berichten. Die Bilder seien für niemanden schön, teilen die beiden Inhaber mit. Grund für den schlechten Zustand der Herde sei eine Erkrankung der Tiere im Sommer letzten Jahres aufgrund der nasskalten Witterung gewesen. Leidende oder tote Tiere würden jeweils von der Herde getrennt und gemäss Tierschutzvorschriften erlöst.
Weil die Aufnahmen in der Nacht gemacht worden seien, sei ein totes Tier noch im Stall gewesen. «Verendete Tiere sind keineswegs an der Tagesordnung», beteuern die Beschuldigten. Ihr Labelbetrieb werde regelmässig unangemeldet kontrolliert. «Bis anhin gab es keine Beanstandungen oder Vergehen», versichern die Betreiber.
Tier im Fokus lanciert eine Petition
Hühner sind vor dem Tierschutzgesetz gleichermassen geschützt wie etwa Hunde oder Katzen. «Das Tierschutzgesetz schreibt vor, den Eigenwert der Hühner um ihrer selbst willen zu schützen», so Sennhauser. So dürfte niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Laut TIF seien in den konkreten Fällen die kranken, verletzten und toten Tiere vernachlässigt worden. Dies könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Gleichzeitig mit der Publikation der Missstände lancierte Tier im Fokus eine Petition. Darin fordert sie die Streichung der staatlichen Marktentlastungsmassnahmen. Weil die Nachfrage nach Ostern zusammenbreche, subventioniere der Staat die grossen Detailhändler, damit diese Eier in Aktion anbieten können, so der Vorwurf. «Auf Kosten der Hühner werden Schweizer Eier verramscht», sagt Sennhauser. Die Petition sei innert weniger Stunden bereits von rund 500 Leuten unterzeichnet worden.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)