Bezirksgericht Hinwil : Auf Schwulen-Plattform kennengelernt und um Vermögen gebracht – Landesverweis

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Bezirksgericht HinwilAuf Schwulen-Plattform kennengelernt und um Vermögen gebracht – Landesverweis

Ein Albaner, der zwei Bauern insgesamt 1,2 Millionen Franken abgeluchst hat, ist zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten und einem Landesverweis verurteilt worden. 

Das Bezirksgericht Hinwil hat den Albaner wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt.
Der 25-Jährige muss von den 34 Monaten aber nur 14 Monate absitzen.
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Das Bezirksgericht Hinwil hat den Albaner wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt.

20min/hoh 

Darum gehts

  • Ein 25-jähriger Albaner hat zwei Bauern mit Lügengeschichten um 1,2 Millionen Franken betrogen. 

  • Die Staatsanwältin verlangte wegen gewerbsmässigen Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine zehnjährige Landesverweisung. 

  • Sein Anwalt forderte 20 Monate bedingt sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung. 

  • Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Albaner zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten und zu einer fünfjährigen Landesverweisung. 

Der heute 25-jährige Albaner hat zwei Männern aus dem Zürcher Oberland und dem Kanton St. Gallen insgesamt 1,2 Millionen Franken abgeluchst. Er hat die beiden Opfer 2018 auf einer Schwulen-Plattform kennen gelernt. Die beiden Männer waren Mitte 50, verheiratet, nicht homosexuell, aber in einer schwierigen Lebensphase. Der Beschuldigte offerierte ihnen körperliche Nähe und signalisierte freundschaftliche Gefühle. Er gaukelte ihnen vor, dass er in finanziellen Schwierigkeiten stecke und Geld brauche. Er versprach, das Geld zurückzuzahlen, weil er ein grösseres Erbe von einem alleinstehenden Mann antreten könne und in England ein Freund ihm noch 200’000 Euro schulde. In der Folge zahlten die beiden Männer während rund drei Jahren dem Albaner insgesamt 1,2 Millionen Franken. Der Mann aus dem Zürcher Oberland rund 400’000 Franken, der Mann aus dem Kanton St. Gallen über 800’000 Franken.

Für die Staatsanwältin war es arglistig 

Die Staatsanwältin klagte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs an und verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren. «Der Beschuldigte ist arglistig vorgegangen. Er hat ein Lügengebäude aufgebaut und die emotionale Abhängigkeit der Opfer ausgenutzt», sagte sie am Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil vom letzten Dienstag.

Demgegenüber verlangte sein Anwalt einen Teilfreispruch und eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. «Die beiden Opfer haben alle Alarmsignale ignoriert.» Spätestens Ende 2020 hätten sie merken müssen, dass sie vom Beschuldigten über den Tisch gezogen würden. Sie hätten gewusst, dass sie das Geld nicht mehr zurückerhalten würden, trotzdem hätten sie weiter gezahlt. «Es liegt eine Opfermitverantwortung vor», sagte der Verteidiger.

Für Gericht liegt Opfermitverantwortung vor

Das Bezirksgericht Hinwil war gleicher Meinung wie der Verteidiger, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht. Der Albaner wurde nur für einen Teil der Delikte wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Davon muss der seit einem Jahr inhaftierte Mann 14 Monate absitzen. Schwerer wird für den Vater einer einjährigen Tochter aber die Landesverweisung von fünf Jahren wiegen, ist er doch mit einer Schweizerin mit kosovarischen Wurzeln verlobt und will hier eine gemeinsame Existenz aufbauen. Zudem muss der arbeits- und berufslose Mann seinen Opfern rund die Hälfte der ertrogenen 1,2 Millionen Franken zurückzahlen. 

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