JugendschutzAusweiszwang im Internet? Experten halten Gesetz für «glasklar»
Das neue Jugendschutzgesetz verlangt Alterskontrollen für Videos und Spiele im Internet. Gibt es Spielraum? Rechtsexperten antworten.
Darum gehts
Gegen das neue Jugendschutzgesetz wurde das Referendum ergriffen.
Mit dem neuen Gesetz müsse man für jedes Filmchen im Internet eine Pass-Kopie zeigen, sagen die Gegner. Befürworter kontern: Das sei falsch. Die Details der Umsetzung würden erst in einer Verordnung definiert.
Verwaltungsrechtsexperten sagen: Das Gesetz verlange eine effektive Überprüfung des Alters. Eine Ausweiskontrolle sei naheliegend.
Gibt es Filme und Spiele im Internet künftig nur noch gegen Vorweisen der ID oder des Passes? Die Gegner des neuen Jugendschutzgesetzes gehen davon aus. Sie haben gegen das «Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Video» das Referendum ergriffen, die Sammelfrist läuft noch bis 19. Jänner. Rund 30’000 Unterschriften waren am Sonntag beisammen.
Anfang Jahr schaltete sich überraschend Operation Libero ein und bat um dringende Hilfe für die Unterschriftensammlung gegen das «internet- und datenschutzfeindlichste Gesetz in Europa».
«Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu identifizieren»
Doch müsste man wirklich für jedes Filmchen den Pass oder die ID vorweisen? Befürworter kontern. Etwa SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der die Entstehung des Gesetzes eng begleitet hat. Den Kampfbegriff «Ausweiszwang» bezeichnet er als eine Ente, denn die Branchenverbände der Internetanbieter würden gemeinsam mit der Bundesverwaltung die konkrete Umsetzung erst noch beschliessen. Es gebe technisch durchaus Möglichkeiten, um das Alter der Nutzenden wirksam zu überprüfen, ohne persönliche Daten preiszugeben.
Auch weitere Befürworter sagen, die Umsetzung müsse von der Branche erst noch definiert werden. Etwa FDP-Ständerat Matthias Michel, der am Gesetz mitgearbeitet hat. «Es gibt heute so viele Möglichkeiten, sich zu identifizieren, das kennen wir alle, wir haben verschiedene Arten von Log-ins.» Er sei nicht der Techniker, sei aber zuversichtlich, dass es andere Arten der Altersüberprüfung geben müsse als mittels Pass- oder ID-Kontrolle.
Ausweispflicht ist «sehr wahrscheinlich»
Für Rechtsexperten lässt der Gesetzestext jedoch kaum Spielraum bei der Umsetzung. Urs Saxer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, sagt: «Das Gesetz ist glasklar, ich sehe nicht, wo es da Spielraum geben könnte.» Fraglich sei, ob ausländische Anbieter wie Youtube und Netflix verpflichtet werden könnten, das Alter der Nutzenden so zu kontrollieren, wie es das Schweizer Gesetz vorsehe. «Falls das nicht geht, würde das Gesetz toter Buchstabe bleiben», sagt Urs Saxer.
Ähnlich äussert sich Oliver Diggelmann, Experte für Völkerrecht und öffentliches Recht an der Universität Zürich. Vom Wortlaut her schreibe das Gesetz geeignete Massnahmen zur Alterskontrolle vor, «was Effektivität verlangt». Effektivität könne nur bedeuten: vor jeder Anwendung das Alter kontrollieren, nicht bloss vor der erstmaligen Anwendung.
Sieht das Gesetz einen «Ausweiszwang» vor?
«Wie anders als durch regelmässiges Anwenden kann ich das Alter der Nutzenden effektiv kontrollieren?», fragt Diggelmann. Die Vorgabe, dass die Kontrolle wirksam sein muss, sei relativ klar. Weniger klar sei die technische Umsetzung. «Wenn man das Gesetz getreu den Vorgaben umsetzt, bedeutet das wohl einen gigantischen Aufwand und Einbruch der Nutzerzahlen.»
Rechtsexperten halten es für wahrscheinlich, dass es auf eine Ausweiskontrolle hinausläuft. Urs Saxer sagt: «Eine Ausweiskontrolle ist naheliegend.» Auch Rechtsprofessor Andreas Glaser ist der Ansicht: «Dass es wohl auf eine Ausweiskontrolle hinauslaufen muss, dafür sprechen die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft.» (Siehe Box.) Es sei damit nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich, dass die Alterskontrolle durch eine Pflicht zur einmaligen Vorlage einer Ausweiskopie zu erfüllen sei, sagt Glaser. Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten könne der Bundesrat das Verfahren erleichtern.
Botschaft
Bundesrat spricht von «Kopie des Personalausweises»
In der Botschaft schreibt der Bundesrat: «Es muss ein System eingerichtet werden, mit welchem das Alter der Nutzerinnen und Nutzer vor der erstmaligen Anmeldung beim Abrufdienst überprüft werden kann. Dies geschieht sinnvollerweise beim Vertragsabschluss oder bei der Erstellung eines Nutzerkontos.» Und weiter: «Das geforderte System ist dabei nicht ausschliesslich technisch zu verstehen, sondern kann zum Beispiel auch über die Einforderung einer Kopie des Personalausweises der Nutzerin oder des Nutzers bei der Kontoeröffnung geschehen.» blu
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.