Schmuggler fliegen an der Schweizer Grenze auf

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Weil am Rhein (D)Bargeld und illegale Ware – Schmuggler fliegen an Schweizer Grenze auf

Das Hauptzollamt hat im November zwei Personen erwischt, wie sie in kurzem Abstand voneinander versuchten, knapp 100’000 Euro zu schmuggeln. Zudem war es den Beamten geglückt, einen grossangelegten Warenschmuggel zu entlarven. 

Das Hauptzollamt Lörrach hat im vergangenen Monat knapp 100’000 Franken geschmuggeltes Bargeld sicherstellen können.
Zudem war der Versuch eines hessischen Unternehmens gescheitert, 6000 Armbanduhren sowie 6000 Spielbälle durch den Zoll in die EU zu schleusen.
Es wird nun geprüft, ob der Versuch, nicht konforme Waren in die EU zu liefern, mit einem Bussgeld oder einem Strafverfahren geahndet wird. 
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Das Hauptzollamt Lörrach hat im vergangenen Monat knapp 100’000 Franken geschmuggeltes Bargeld sicherstellen können.

Hauptzollamt Lörrach

An der Grenze von Deutschland Richtung Schweiz konnte das Hauptzollamt Lörrach (D) in den vergangenen zwei Monaten knapp 100’000 Franken und 12’000 Artikel als Schmuggelgut entdecken. Erst am 11. November war ein 38-jähriger Mann aus Hessen gekommen, um beim Grenzübergang Weil am Rhein (D) und Basel eine Sporttasche voller 100- und 200-Euro-Banknoten unangemeldet in die Schweiz zu schwindeln. Insgesamt waren es 57’700 Euro, die von den Zollbeamten gefunden wurden.

Drei Tage später, bei der Kontrolle einer 53-jährigen Frau, die aus Bayern kommend einreisen wollte, entdeckten die Beamten einen Briefumschlag mit mehreren 200-Euro-Scheinen. Wie es in der Medienmitteilung des Hauptzollamtes heisst, konnte hier ein Gesamtwert von 39’800 Euro ermittelt werden. Die Frau hatte angegeben, nicht mehr als 10’000 Euro bei sich zu haben.

Grossangelegter Warenschmuggel

Doch nicht nur die Schmuggelware von Privatpersonen konnte vom Zollamt sichergestellt werden. Einen knappen Monat zuvor, Ende Oktober, versuchte ein hessisches Unternehmen, 6000 Spielzeugbälle sowie 6000 Armbanduhren aus China illegal in die Schweiz zu schaffen.

Illegal, weil ihnen zuvor ein Lieferverbot der Ware nach Deutschland ernannt worden war. Der Ware fehlten unter anderem die Herstellerangaben und Sicherheitshinweise, wie die nordrhein-westfälische Marktüberwachungsbehörde mitteilte. Sie sollte in die Schweiz und hier über ein Logistikunternehmen «gewaschen» werden, um sie dann scheinbar legal wieder nach Deutschland zu bringen. Ein Strafverfahren werde geprüft.

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