Aargauer Kantonsärztin«Bars und Clubs sind absolute Hochrisikozonen»
Laut der Aargauer Kantonsärztin Yvonne Hummel lassen sich die 20 Ansteckungen in einer Bar in Spreitenbach mit einem Superspreader erklären. Sie fordert eine ID-Pflicht bei der Erfassung der Gästedaten.
Frau Hummel, mehr als 20 Menschen haben sich nach dem Besuch der Tesla-Bar in Spreitenbach mit dem Coronavirus angesteckt. Wie ist das möglich?
Bars und Clubs sind absolute Hochrisikozonen. Allein wegen der Musik muss man lauter sprechen und hält den Abstand nicht ein. Wir wissen auch, dass es sogenannte Superspreader gibt – also Leute, die in kurzer Zeit sehr viele Leute anstecken. Wir haben jetzt das Schutzkonzept der Bar angefordert, um es zu prüfen. Die Bar bleibt bis mindestens Ende Woche geschlossen.
Welchen Zusammenhang gibt es zur «Corona-Party» im Zürcher Club Flamingo?
Wir haben Hinweise, dass mehrere Personen, die am 20. Juni in der betroffenen Bar waren, am 21. Juni in dem Club in Zürich waren.
Zur Person

Dr. med. Yvonne Hummel ist Aargauer Kantonsärztin.
zvgWie viele Gäste der Bar sind in Quarantäne?
In der Bar waren mindestens 100 Personen. Sind sind jetzt in der Quarantäne-Abklärung.
Derzeit sind Serbien-Reisende ein Thema, die das Virus aus den Ferien heimbringen.
Woher das Virus kommt, kann ich nicht sagen. Wir stehen noch am Anfang der Abklärungen.
Beim Zürcher Club erschwerten falsche Kontaktangaben auf der Gästeliste die Arbeit der Behörden. Waren bei Ihnen auch Donald Ducks aus Entenhausen auf der Liste?
Nein, zum Glück nicht. Soweit wir sehen, war die Liste sorgfältig ausgefüllt.
Die Pflicht, sich mit der ID auszuweisen, ist absolut zwingend.
Sind denn Leute in die Bar gegangen, die rumgehustet haben?
Das ist nicht zwingend. Patienten könnten auch schon 48 Stunden vor dem Ausbruch der ersten Symptome ansteckend sein.
Die Coronavirus-Hotspots häufen sich in den Kantonen. Muss die Politik jetzt handeln und die Bars wieder schliessen?
Klar ist: Schutzmassnahmen sind in Bars und Clubs sehr schwierig. Ich habe zwei Forderungen: Die Schutzkonzepte und deren Umsetzung sollten verstärkt überprüft werden. Und bei der Präsenzliste sind falsche Angaben nicht Sinn der Sache. Die Pflicht, sich mit der ID auszuweisen, ist absolut zwingend.