Basel: Strafbefehl offenbart alle Mängel von Grüselbeiz

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BaselVier Kontrollen blieben bei Grüselbeiz völlig wirkungslos

Ein Basler Wirtepaar wurde per Strafbefehl verurteilt, nachdem das Lebensmittelinspektorat auch bei der vierten Kontrolle gravierende Mängel feststellte. 

Das Basler Kantonslabor stellte 2022 zwei Strafanzeigen gegen Wirte, die bei Kontrollen gleich mehrfach durchgefallen waren. (Symbolbild)
Beide Anzeigen gingen auf das Konto des gleichen Betriebs. Gebüsst wurden die Geschäftsführerin und der Koch des Restaurants. (Symbolbild)
Das Basler Kantonslabor kontrollierte im Berichtsjahr 2022 1030 Verpflegungsbetriebe, in 16 Fällen wurde das Risiko als gross beurteilt.
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Das Basler Kantonslabor stellte 2022 zwei Strafanzeigen gegen Wirte, die bei Kontrollen gleich mehrfach durchgefallen waren. (Symbolbild)

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Kanton Luzern

Darum gehts

  • Nach wiederholten Kontrollen, bei denen gravierende Mängel festgestellt wurden, kassierten die Betreiber eines Basler Restaurants Strafanzeigen.

  • Die rechtskräftigen Strafbefehle legen die katastrophalen Zustände in der Küche des Betriebs offen.

  • Das Wirtepaar wurde gebüsst und hat den Betrieb inzwischen in neue Hände übergeben.

Regelmässig informiert das Basler Kantonslabors über seine Kontrolltätigkeit in Gastronomiebetrieben. Mängel werden dabei meist summarisch kommuniziert. Die Identität der fehlbaren Betriebe bleibt aber immer geheim. Wie diese sanktioniert werden, wird auch kaum je berichtet. Die Wirte der Grüselbeizen kassieren meist einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Gemäss Jahresbericht des Kantonslabors wurde 2022 in drei Fällen Strafanzeige gestellt, zwei davon betrafen Gastronomiebetriebe. Zum Vergleich: Das Portal des Basler Wirteverbands listet 566 Betriebe im Kanton Basel-Stadt.

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielt 20 Minuten Einsicht in die anonymisierten Strafbefehle, die am 3. Februar und 20. März 2023 ausgestellt wurden und beide rechtskräftig sind. Beide Anzeigen gingen auf das Konto des gleichen Betriebs. Wegen mehrfacher Übertretung des Lebensmittelgesetzes wurden die Geschäftsführerin sowie der Bewilligungsinhaber und Koch des Restaurants, bei dem es sich offenbar um eine Pizzeria handelte, zu Bussen verurteilt. Die Geschäftsführerin wurde mit 2000 Franken sanktioniert, der Koch mit 1000 Franken. 

In den Strafbefehlen sind sämtliche Mängel festgehalten, die die Lebensmittelinspekteure vorgefunden haben. Die Befunde von vier Kontrollen zwischen dem 21. Oktober 2020 und 19. Januar 2022 lesen sich wie ein Protokoll des Schreckens. 

Auf mehreren Seiten sind im Strafbefehl die Mängel aufgelistet, die das Lebensmittelinspektorat feststellte.
Wie üblich erfolgte nach der ersten Beanstandung eine Nachkontrolle.
Es zeigte sich aber: Die Kontrollen zeigten keine Wirkung.
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Auf mehreren Seiten sind im Strafbefehl die Mängel aufgelistet, die das Lebensmittelinspektorat feststellte.

20 Minuten

So war bei der ersten Kontrolle am 21. Oktober 2020 die Pizzasauce «sichtbar verschimmelt». Statt diese vollständig zu entsorgen wurde nur ein Teil ausgeschüttet und der Rest wieder im Kühlschrank verstaut. Diverse Lebensmittel wie Mozzarella waren «längst überlagert», rohes Pouletfleisch wurde in der Tiefkühltruhe offen in den Tortelloni gelagert, diverse Küchenutensilien waren verschmutzt, Dichtungen des Kühlschranks und der Saladette defekt und schimmlig.

An den Nachkontrollen am 17. Februar 2021, 4. August 2021 und 9. Januar 2022 stellten die Kontrolleure ernüchtert fest: «Die Mängel werden nicht behoben.»

In anderen Ländern, etwa Dänemark oder Neuseeland, müssen Gastronomiebetriebe die Ergebnisse der Kontrollen gut sichtbar ausweisen. Gegen so viel Transparenz wehrt sich der Wirteverband in der Schweiz. Kontrollen seien Momentaufnahmen und nicht zwingend repräsentativ für die Betriebsführung. Im Falle des verurteilten Wirtepaars kann aber definitiv nicht von einer Momentaufnahme die Rede sein.

Immerhin: Das betroffene Restaurant wird nicht mehr vom verurteilten Wirtepaar geführt. An seine Stelle sind neue Personen getreten, die nicht für die Verfehlungen ihrer Vorgänger verantwortlich sind. Deshalb hat die Basler Staatsanwaltschaft deren Interesse an der Geheimhaltung des Namens und der Adresse des Betriebs bejaht. Denkbar ist aber, dass die gebüssten Grüsel-Gastronomen an anderer Adresse weiterwirten.

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