Basel: Polizist versetzt – Gericht lehnt Rekurs ab

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BaselKollegin geküsst, rassistisch  beschimpft – Polizist versetzt

Ein Mitarbeiter der Basler Kantonspolizei wurde unter anderem wegen sexueller Belästigung und rassistischen Beschimpfungen versetzt. Das Verwaltungsgericht lehnte nun seinen Rekurs ab.

Ein Polizist der Basler Polizei wurde aufgrund sexueller Belästigung und Rassismus versetzt. Der dagegen eingelegte Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Ein Polizist der Basler Polizei wurde aufgrund sexueller Belästigung und Rassismus versetzt. Der dagegen eingelegte Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

20min/Steve Last

Darum gehts

  • Ein Basler Polizist wurde unter anderem wegen sexueller Belästigung und rassistischen Beschimpfungen versetzt.

  • Das Basler Verwaltungsgericht lehnte den Rekurs des Polizisten nun ab.

  • Im Urteil heisst es, der Rekurrent habe unter anderem seine gesetzlichen Pflichten vielfach verletzt.

Ein Polizist der Basler Polizei legte Rekurs gegen seine Versetzung ein. Dieser Rekurs wurde nun vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Denn: Der Polizist habe eine Kollegin sexuell belästigt, Arbeitskolleginnen sexistisch diskriminiert, sich mehrfach rassistisch verhalten und den nationalsozialistischen Gruss gerufen, wie es im nun veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts heisst.

Diskriminiert und sexuell belästigt

Der beschuldigte Polizist habe von seinem Team verlangt, jede schwarze Person auf einer bestimmten Strasse zu kontrollieren. Damit verstosse er laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot und verletze sein Gelübde. Ausserdem habe er ausserhalb des Dienstes Personen mehrfach rassistisch beleidigt und nationalsozialistische Parolen gerufen, wie es im Urteil heisst.

Auch habe er eine Kollegin während eines Tourenausflugs gegen ihren Willen auf den Mund geküsst, was im Urteil als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz qualifiziert wird. Ausserdem habe er Arbeitskolleginnen mit sexistischen Bezeichnungen wie etwa «Sch****weiber» diskriminiert, heisst es im Urteil weiter.

Degradierung auf Wachtmeisterstelle

Aufgrund der Vorfälle habe die Kantonspolizei den Ressort-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt. Der Polizist erfülle die Vorbildfunktion nicht und könne aktuell nicht in einer Führungsposition eingesetzt werden. Dagegen hat der Polizist Rekurs eingelegt, zuerst bei der Personalrekurskommission, danach beim Verwaltungsgericht. Beide Male wurde der Rekurs abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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