BaselMann (31) verurteilt – er hatte 5700 Pornos auf dem Handy
Ein Portugiese nötigte seine Ex-Partnerin mit intimen Videos. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verurteilte ihn nun per Strafbefehl.

Ein Mann aus Portugal wurde per Strafbefehl wegen Nötigung verurteilt. Er hatte laut Staatsanwaltschaft seiner Ex-Partnerin gedroht, ein heimlich gemachtes intimes Video zu veröffentlichen. (Symbolbild)
Marcus Brandt/dpaDarum gehts
Ein 31-jähriger Mann wurde wegen Nötigung verurteilt.
Er soll seiner Ex-Freundin mit der Veröffentlichung eines intimen Videos gedroht haben.
Sein Mobiltelefon wurde beschlagnahmt und durchsucht, dabei wurden über 5700 Videos mit pornografischen Inhalten gefunden.
Ein 31-jähriger Portugiese schrieb seiner Ex-Partnerin, sie solle zu ihm nach Hause kommen, um zu sehen, was für ein Video er von ihr habe.
Die Frau und der Mann hatten zuvor eine intime Beziehung geführt, die die Frau beendet hatte. Mit der Drohung habe der Portugiese der Frau zu verstehen gegeben, dass er sie bei intimen Kontakten gefilmt habe und sie im Falle der Verweigerung weiterer Kontakte mit einer Veröffentlichung der Aufnahme zu rechnen habe, zum Beispiel in den sozialen Medien, schreibt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in ihrem Strafbefehl.
Handy enthielt über 5700 pornografische Videos
Mit seiner Nachricht wollte er die Frau gegen ihren Willen zu einer Fortsetzung der Beziehung oder zu anderen nicht erwünschten Verhaltensweisen zwingen, so die Staatsanwaltschaft.
Das Mobiltelefon des Beschuldigten, ein Samsung der Galaxy-Serie, wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Eine Überraschung folgte bei der Überprüfung des Mobiltelefons: In der fraglichen Zeitspanne waren auf dem Natel über 5700 Videos mit sexuellen Inhalten gespeichert.

Auf dem Handy des Mannes fanden die Ermittler über 5700 pornografische Videos. (Symbolbild)
imago images/Westend61Mobiltelefon wurde eingezogen
Bei der Befragung gestand der Portugiese auch, dass er durch einen Kollegen in Portugal diverse Frauen möglicherweise ohne deren Wissen beim Geschlechtsakt filmen liess.
Das Mobiltelefon wurde zur Begehung der Nötigung verwendet. Laut Geständnis des Beschuldigten befinden sich darauf auch in Portugal angefertigte Aufnahmen unbekannter Frauen bei sexuellen Handlungen, die möglicherweise ohne deren Wissen oder Einverständnis entstanden sind. Deshalb wurde das Gerät beschlagnahmt.
Zu Geldstrafe verurteilt
Das Durchsehen der grossen Menge an pornografischen Aufnahmen hätte jedoch die Kapazität der Staatsanwaltschaft an ihre Grenze gebracht. «Ein Durchsuchen von über 5700 Videos ist zeitlich und personell nicht zu bewerkstelligen», steht im Strafbefehl. Dem Beschuldigten konnte keine Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs mittels Aufnahmegeräten nachgewiesen werden.
Der Mann wurde nun per Strafbefehl wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze zu 30 Franken verurteilt, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 300 Franken zahlen, bei schuldhaften Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von drei Tagen ableisten.
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Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
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