WahlfälschungsverdachtBasler Skandal-Politiker Eric Weber festgenommen
Der Rechtsaussen-Parlamentarier Eric Weber wurde am Mittwoch vor der Grossratssitzung festgenommen. Der Verdacht der Wahlfälschung steht im Raum.

Der Basler Skandal-Politiker Eric Weber wurde am Mittwoch festgenommen.
Tamedia/Lucia HunzikerDarum gehts
Am Mittwoch wurde der Basler Grossrat Eric Weber festgenommen.
Die Staatskanzlei hat einem Bericht zufolge Anzeige wegen Wahlfälschungsverdachts eingereicht.
Am Nachmittag nahm Weber bereits wieder an der Grossratssitzung teil.
Die Polizei hat am Mittwoch vor der Grossratssitzung den Basler Rechtsaussen-Parlamentarier Eric Weber festgenommen, das berichtet die «bz Basel». Grund soll demnach eine Anzeige der Staatskanzlei wegen möglicher Unregelmässigkeiten bei der Stimmabgabe im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen vom kommenden Sonntag sein.
«Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ermittelt zurzeit den genauen Sachverhalt», sagt Martin Schütz, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung. «Die Festnahme erfolgte, um diese Personen befragen zu können. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.» Festgenommen wurde auch eine Person, die auf derselben Wahlliste wie Weber steht. Laut dem Bericht nahm der Basler Grossrat am Nachmittag wieder an der Sitzung teil.
Vor vier Tagen postete Eric Weber dieses Video auf seinem Tiktok-Kanal. Er verteilt in einem Basler Park Wahlplakate.
Tiktkok/grossratericweberLange Liste von Fehltritten
Die Liste der Fehltritte des Basler Skandalpolitikers Eric Weber, eines verurteilten Rechtsextremisten, der auf Social Media zu zweifelhaftem Ruhm gekommen ist, ist lang.
Erst im Mai wurde er wegen mehrerer Videos, die auf Tiktok viral gegangen sind, und eines Wahlflyers vom Basler Strafgericht wegen Rassendiskriminierung, mehrfacher Beschimpfung und übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil wehrte sich Weber. Das Appellationsgericht hat die Berufung Webers abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil weitgehend bestätigt.
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