Basel-Stadt sagt Nein zu Stimmrechtsalter 16

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Kantonale AbstimmungBasel-Stadt sagt Nein zu Stimmrechtsalter 16

In Basel-Stadt können 16-Jährige auch künftig nicht abstimmen und wählen: Die Stimmberechtigten haben die Senkung des Stimmrechtsalters verworfen. Ja sagten sie hingegen zu einem Wegweisungsartikel.

Die Stimmbeteiligung lag bei 56,5 Prozent. Mit 16 855 zu 43 366 Stimmen - beziehungsweise einer Nein-Mehrheit von 72 Prozent - lehnten die Stimmberechtigten eine Änderung der Kantonsverfassung und des kantonalen Wahlgesetzes ab, mit der das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 hätte gesenkt werden sollen.

Der Grosse Rat hatte der Vorlage im November nach kontroverser Debatte noch klar zugestimmt. Bei den Parteien gabs Unterstützung aus dem linksgrünen Lager, die bürgerlichen Parteien waren dagegen. Gemäss der Regelung hätten Jugendliche in Kantonsangelegenheiten ab 16 das Stimm- und aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht erhalten sollen.

Das Stimmrechtsalter 16 hat in der Schweiz bisher 2007 der Kanton Glarus eingeführt. Anderswo sind Vorstösse hängig, oder es wurden solche abgelehnt. Auf Bundesebene lehnte im Herbst der Nationalrat einen entsprechenden SP-Vorstoss ab.

Ja zu Wegweisungsartikel

Den neuen Wegweisungsartikel im Polizeigesetz hiessen die baselstädtischen Stimmberechtigten in einer Referendumsabstimmung mit 45 927 zu 12 277 Stimmen gut. Ja sagten somit 78,9 Prozent der Stimmenden. Der Artikel gibt der Polizei eine Rechtsgrundlage für befristete Platzverweise an öffentlichen Orten.

Bis zu 72 Stunden, in schwerwiegenden Fällen auch bis zu einem Monat weggewiesen werden kann, wer Andere gefährdet, bedroht oder Gewalt provoziert. Das Referendum eingereicht hatte ein linkes Komitee, das Grundrechtsbeschränkungen und Willkür befürchtete. (sda)

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