Basel: Steht der Landesverweis beim Vergewaltiger auf der Kippe?

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BaselSteht die Ausschaffung beim Vergewaltiger auf der Kippe?

Der Mann, der in Basel eine Frau in der WC-Anlage des Veloparkings am Bahnhof brutal vergewaltigte, wird nach Verbüssung der Haft des Landes verwiesen. Er gibt aber an, keine Staatsbürgerschaft zu besitzen. 

Ein Sexualstraftäter aus Ostafrika, der in Basel verurteilt wurde, hat nie einen Pass oder Reisedokumente besessen. Kann er nach Verbüssung seiner Haftstrafe überhaupt ausgeschafft werden? (Symbolbild)
Der 35-Jährige vergewaltigte am 15. Februar eine Frau in einer selbst reinigenden Toilettenanlage im unterirdischen Veloparking am Centralbahnplatz in Basel. 
Der Beschuldigte soll mehrfach Frauen sexuell belästigt haben. Weiter wurde er aufgrund vergangener Straftaten, darunter sexuelle Belästigung, vom Kanton Basel-Stadt ausgegrenzt.
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Ein Sexualstraftäter aus Ostafrika, der in Basel verurteilt wurde, hat nie einen Pass oder Reisedokumente besessen. Kann er nach Verbüssung seiner Haftstrafe überhaupt ausgeschafft werden? (Symbolbild)

20min/Taddeo Cerletti

Darum gehts

  • Am 15. Februar hat ein Mann im Bereich des Veloparkings beim Bahnhof SBB in Basel eine Frau am helllichten Tag in einer öffentlichen Toilette vergewaltigt.

  • Dafür wurde er jetzt zu 6,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und wird zwölf Jahre des Landes verwiesen.

  • Der Mann, der in Burundi zur Welt kam, gibt aber an, keine Staatsbürgerschaft zu besitzen. Ist unter dieser Voraussetzung eine Ausschaffung überhaupt möglich?

Ob er je einen Pass oder eine Identitätskarte besessen habe, fragte ihn Gerichtspräsident Markus Hofer. Der Beschuldigte verneinte. Der 35-Jährige, der im ostafrikanischen Staat Burundi zur Welt gekommen war, wurde am Donnerstag vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und weiterer Delikte zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte am 15. Februar dieses Jahres eine Frau in der Toilette des Veloparkings am Bahnhof SBB in Basel brutal vergewaltigt. Nach Verbüssung der Haft wird er des Landes verwiesen. Das Basler Migrationsamt wäre dann für die Durchsetzung der Rückführung zuständig.

Nach Verbüssung der Haft dürfte für den Täter direkt Ausschaffungshaft angeordnet werden, diese Form der Administrativhaft kann aber maximal für 18 Monate verhängt werden. Bis dann muss klar sein, ob und wohin er ausgeschafft werden kann. Nur: Wenn er keine Staatsbürgerschaft besitzt, kann die Ausschaffung dann überhaupt vollzogen werden?

Entwicklungsgelder an Rücknahme geknüpft

Die für den Vollzug notwendigen Abklärungen trifft das Bundesamt für Migration (SEM). Dieses teilt auf Anfrage mit: «Der Wegweisungsvollzug nach Burundi ist grundsätzlich möglich.» Mit dem Land hat die Eidgenossenschaft 2012 ein Rahmenabkommen über die Entwicklungszusammenarbeit geschlossen. Die Rücknahme von Staatsbürgern ist darin in der Regel ebenfalls geregelt, sprich die finanziellen Zuwendungen der Schweiz sind oft sogar daran geknüpft.

Das SEM stützt sich zur Bestimmung der Herkunft von Personen im Asylverfahren oft auch auf Sprachanalysen. Dass Gesuchstellende ohne Reisepapiere ankommen, ist keine Ausnahme. Auch hier könnten Spezialisten beigezogen werden, um den «Ort der Hauptsozialisation von Personen zu bestimmen, bei denen Zweifel in dieser Hinsicht bestehen», wie es auf der Website der zuständigen SEM-Fachstelle Lingua heisst. Und: Ist der Täter tatsächlich in Burundi zur Welt gekommen, müsste zumindest eine Geburtsurkunde existieren. Damit wäre er eigentlich nicht staatenlos.

Staatenlosigkeit sehr selten

Dass eine Person vom Bund für staatenlos erklärt wird, kommt nur äusserst selten vor. In der Schweiz waren Ende 2020 gemäss SEM gerade mal 673 als staatenlos anerkannt. Der Weg zur Staatenlosigkeit ist allerdings langwierig und kompliziert. Die Voraussetzung dafür ist, dass der betroffenen Person die Staatsangehörigkeit aberkannt wurde und/oder schutzwürdige Interessen an ihrer Staatenlosigkeit bestehen. Die Schweiz stützt sich dabei auf ein internationales Übereinkommen, das 1972 ratifiziert wurde.

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