SVP ist empörtBasel will Afghanen trotz Urteil nicht ausschaffen
Das Bundesverwaltungsgericht ordnete die Ausschaffung eines jungen Afghanen an. Doch die Basler Regierung will ihn nicht wegweisen. Die SVP spricht von einem «Skandal».
Die Basler Regierung will trotz Anweisung des Bundesverwaltungsgerichts einen jungen Afghanen nicht ausschaffen. Mit diesem Entscheid folgte sie einer Petition des Grossen Rates, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Das Anliegen mit dem Titel «Humanitärer Selbsteintritt der Schweiz für den afghanischen Jugendlichen A.» forderte, dass der Kanton Basel-Stadt von einer Wegweisung absieht.
In einem Bericht der Petitionskommission heisst es, dass der Afghane im Kindesalter mit seiner Familie in den Iran geflüchtet ist und dort von den iranischen Behörden gefasst wurde. 2015 musste er in Syrien kämpfen. Während eines Heimurlaubs flüchtete er nach Europa. Nachdem sein Gesuch in Österreich abgelehnt wurde, beantragte er 2018 in der Schweiz Asyl.
Unklarheiten über Alter
Die Petitionäre schätzen das Alter des Asylsuchenden auf 17 Jahre. Dokumente, die das belegen, gibt es aber nicht. Mittels Knochenanalyse wird der Afghane aber auf 19 Jahre geschätzt. Er ist somit nicht minderjährig und kann deshalb nicht mehrere Asylanträge stellen, kam das Staatssekretariat für Migartion zum Schluss. Es ordnete deshalb eine Rückschaffung nach Österreich an. Dagegen wehrte sich der junge Afghane. Doch das Bundesverwaltungsgericht schmetterte die Beschwerde ab.
Die SVP spricht nun von einem «Skandal». Die links-grüne Regierung missachte das Bundesrecht, wie «in einer Bananenrepublik», heisst es in einem Communiqué. «Die SVP fordert daher den Bund auf, den Basler Alleingang nicht zu dulden und den Kanton mit verfassungsrechtlichen Mitteln dazu zu zwingen, die Ausschaffung des Afghanen zu vollziehen», heisst es weiter.
«Kein vergleichbarer Fall»
Dass das Bundesrecht missachtet wird, solle nicht zum Normalfall werden, findet auch das Justiz- und Sicherheitsdepartement. Aber es habe «in den vergangenen Jahren keinen vergleichbaren Fall» gegeben, sagt ein Sprecher in der «Basler Zeitung». Der Kanton will die Kosten für den Afghanen selber tragen.