Baselland: Beste Freundin veruntreute Spenden für Bestattung

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Baselland«Beste Freundin» veruntreute Spenden für Bestattung

Eine Spendensammlung für das Begräbnis ihrer «besten Freundin» endete für eine 42-jährige Baselbieterin mit einem Strafbefehl.

Das Crowdfunding auf der Plattform Gofundme im Dezember 2022 war ein Erfolg. Innert eines Monats kamen fast 12’000 Franken zusammen.
Damit sollte der letzte Wille der Verstorbenen erfüllt werden. Eine Bestattung im Friedwald, in dem schon ihre Eltern ihre letzte Ruhe fanden.
Ihre Freundin, die die Sammlung organsierte, plagten aber selbst finanzielle Sorgen. In der Folge veruntreute sie Teile der Spenden und wurde nun per Strafbefehl von der Baselbieter Staatsanwaltschaft verurteilt.
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Das Crowdfunding auf der Plattform Gofundme im Dezember 2022 war ein Erfolg. Innert eines Monats kamen fast 12’000 Franken zusammen.

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Darum gehts

  • Eine 42-jährige Baselbieterin wurde wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt.

  • Sie organisierte eine Spendensammlung, um den letzten Willen ihrer verstorbenen Freundin zu erfüllen.

  • Teile der Spenden zweigte sie aber ab, weil sie selbst finanzielle Sorgen plagten.

Das Crowdfunding war ein voller Erfolg. Innert eines Monats kamen fast 12’000 Franken zusammen, um der Verstorbenen eine Bestattung im Friedwald zu finanzieren – in jenem Friedwald, in dem schon ihre Eltern ihre letzte Ruhe fanden. Das sei ihr letzter Wunsch gewesen. Die Geldsammlung organisiert hatte die «beste Freundin» der Baselbieterin, die am 5. Dezember 2022 verstorben war. Sie hatte sich im Alter von 41 Jahren das Leben genommen. 

«Ich kenne sie seit über 20 Jahren. Wir haben zusammen gewohnt und waren da füreinander in guten und schlechten Phasen des Lebens», schrieb sie zur Kampagne auf der Plattform Gofundme. Spendenaufrufe platzierte sie mit herzergreifenden Botschaften auch in den sozialen Medien. 97 Personen haben sich in der Folge finanziell an der Kampagne beteiligt.

Die beste Freundin hatte aber selbst Geldsorgen. Vom Spendenkonto, das sie für das Crowdfunding eingerichtet hatte, habe sie zweckwidrig Beträge bezogen, um das Geld für sich oder ihre Familie zu verwenden. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft hervor. Die 42-Jährige wurde wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Busse von 700 Franken verurteilt. Mit Verfahrensgebühren muss sie insgesamt 2310 Franken bezahlen. 

Ob der Spendenbetrag ganz oder nur teilweise veruntreut wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Aufgeflogen war sie mutmasslich, weil Freunde, mit denen sie das Crowdfunding organisierte, ihr auf die Schliche kamen. 

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Suizidgedanken? Oder hast du jemanden durch Suizid verloren?

Hier findest du Hilfe:

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen

Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen

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