BasellandEine Bekannte erkannte die Not der Hündin, doch es war zu spät
Obwohl es dem Tier sehr schlecht ging, brachte die Halterin es nicht zum Tierarzt. Nun wurde sie dafür und für weitere Delikte bestraft.
Darum gehts
Die Hündin einer Baselbieterin verstarb, weil die Frau das Tier nicht zum Tierarzt brachte.
Bei einer Kontrolle in der Wohnung der Frau kamen weitere Fälle von Tierquälerei ans Licht.
Die Staatsanwaltschaft hat per Strafbefehl eine Busse und eine bedingte Geldstrafe gegen die Halterin ausgesprochen.
Eine 61-jährige Frau aus dem Kanton Baselland liess im Jahr 2022 ihre Hündin bis auf die Knochen abmagern und leiden, nachdem sie Welpen geworfen hatte. Wie aus einem kürzlich in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft hervorgeht, brachte die Frau die Hündin trotz deren miserablem Gesundheitszustand wochenlang nicht zum Tierarzt. Erst eine Bekannte, die das Tier hütete, erkannte die Situation und liess es notfallmässig behandeln. Aber da war es schon zu spät: Die Hündin verstarb zwei Tage später.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die Halterin in den neun Wochen seit dem Wurf die Notlage hätte erkennen und handeln müssen. Im Strafbefehl ist die Rede von stark erhöhter Herz- und Atemfrequenz, erschwerter Atmung und blutigem Vaginalausfluss beim schwer angeschlagenen Tier.
Auch Katzen und Schildkröten
Ob bereits nach dem Tod der Hündin ein Verfahren eröffnet wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Doch offenbar hatte die Frau das Misstrauen der Behörden geweckt, die wenige Monate später zwecks einer Kontrolle bei ihr vor der Tür standen. Dabei wurde festgestellt, dass die 61-Jährige drei Katzenwelpen in einem schwer verwahrlosten, mit Exkrementen verschmutzten Raum hielt.
Auch die Katzen brachte die Frau nicht zum Tierarzt, obwohl sie gemäss einem späteren Bericht an Bindehautentzündungen an den Augen und Läsionen an der Zunge und wahrscheinlich auch an Infektionen litten.
Weiter hielt die Frau 13 Landschildkröten in einem viel zu kleinen Gehege, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die Tiere hatten nur zwei Quadratmeter Platz, keine Rückzugsmöglichkeiten oder Freilauf und kein Futter. Zudem war das Wasser hochgradig verschmutzt.
Busse und bedingte Geldstrafe
Wegen mehrfacher Tierquälerei wurde der 61-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken auferlegt. Wenn sie innerhalb von zwei Jahren aber nicht erneut einschlägig negativ auffällt, bleibt ihr diese erspart. Definitiv begleichen muss die Frau hingegen eine Busse von 800 Franken, weil sie zwei weitere Hunde nicht registriert hatte. Zusammen mit den Verfahrenskosten erhält sie eine Rechnung von 1890 Franken.
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