Baselland will umstrittene Verhör-Regeln abschaffen

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StandesinitiativeBaselland will umstrittene Verhör-Regeln abschaffen

Dass Beschuldigte bei Verhören von Komplizen dabeisein dürfen ist für die Baselbieter Strafverfolger unverständlich. Nun will die Regierung in Bern vorstellig werden.

von
Lukas Hausendorf
Angela Weirich, Erste Staatsanwältin des Kantons Baselland, tat sich als scharfe Kritikerin der neuen Strafprozessordnung hervor.

Angela Weirich, Erste Staatsanwältin des Kantons Baselland, tat sich als scharfe Kritikerin der neuen Strafprozessordnung hervor.

Die Baselbieter Regierung will mit einer Standesinitiative beim Bund für effizientere Ermittlungen in der Strafverfolgung sorgen. Der Entwurf des Begehrens, das die Kantonsregierung gestern zu Handen des Landrats verabschiedete, verlangt getrennte und unbeeinflusste Einvernahmen Beschuldigter, wie sie vor Einführung der Strafprozessordnung (StPO) 2011 möglich waren.

Seit Inkrafttreten der StPO haben Beschuldigte an allen Einvernahmen ein Teilnahmerecht. Sind in einem Verfahren mehrere Beschuldigte beteiligt, führt das zu absurden Situationen: Wird etwa eine Bande fremdsprachiger Einbrecher geschnappt, muss für jede Einvernahme ein Termin gefunden werden, der an dem alle beteiligten Anwälte und auch Übersetzer verfügbar sind. «Ab mehr als drei Beschuldigten führt das zu einem irrsinnigen Aufwand», sagt der Jurist und Landrat Balz Stückelberger (FDP).

Mit dem Aufwand steigt auch die Dauer des Verfahrens. Bei grösseren Fällen mit mehr Beschuldigten wird eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fast unausweichlich.

Staatsanwaltschaft im Nachteil

Die heutige Auslegung der Strafprozessordnung führt zudem dazu, dass sich Beschuldigte während des Verfahrens absprechen können. «Unbeeinflusste Aussagen zu erhalten, ist kaum mehr möglich», monierte die Erste Staatsanwältin des Kantons Angela Weirich unlängst. Im Jahresbericht der Behörde äussert sie sich pointiert: «Einschüchterungen und Absprachen können so nur noch schwer bis gar nicht mehr verhindert werden, was die Aufklärung der Delikte erheblich erschwert.» Faktisch haben die Strafverteidiger vor Spielanpfiff schon ein Tor Vorsprung auf die Ankläger.

Die Staatsanwaltschaftskonferenz wurde deshalb schon bei der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) vorstellig. Die Geschäftsprüfungs- sowie die Justizkommission des Landrats prangerten die Systemfehler der StPO ebenfalls an, was nun zur Standesinitiative führte. Diese verlangt weiter, dass anstelle von handschriftlichen Einvernahmeprotokollen auch Tonaufnahmen zugelassen werden und Unklarheiten bei der Auslegung der Kollusionsgefahr bereinigt werden.

In Bern Gehör verschaffen

«Es ist wichtig, dass hier rasch etwas passiert. Das sind keine Umstellungsprobleme», sagt Gerhard Mann, stellvertretender Generalsekretär der Baselbieter Sicherheitsdirektion. Das Eidgenössische Justizdepartement stellte sich nämlich bislang auf den Standpunkt, dass man noch abwarten und mit der neuen Strafprozessordnung Erfahrungen sammeln müsse. Für die Baselbieter Regierung ist mittlerweile aber klar: Der Handlungsbedarf ist dringend.

Vorderhand muss der Landrat die Standesinitiative noch absegnen, bevor sie an die Bundesversammlung gelangt. Das wird aber kaum noch vor den Sommerferien passieren.

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