Rorbas ZHBedingte Geldstrafe für Chauffeur
Nach einer Kollision mit einer Velolenkerin wurde ein Chauffeur aus Rorbas vom Vorwurf der Körperverletzung entlastet. Allerdings hat er sich wegen Fahrerflucht trotzdem schuldig gemacht.
Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der heute 47-jährige Berufschauffeur aus Rorbas nicht nur der fahrlässigen Körperverletzung, sondern auch des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall schuldig gemacht. Dafür sollte er neben einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 40 Franken eine Busse von 500 Franken kassieren.
Mit Velofahrerin kollidiert
Vor einigen Monaten beschäftigte der umstrittene Vorfall das Bezirksgericht Zürich. Fest stand, dass der Angeklagte am 16. Juni 2009 mit dem Lieferwagen eines Früchteunternehmens über die Stockerstrasse durch Zürich fuhr. Als der polnische Staatsangehörige bei einer Kreuzung nach rechts abbog, passierte es: Er kollidierte mit einer heute 25-jährigen Velofahrerin, die zu Boden stürzte und sich dabei Prellungen am Kinn sowie am linken Oberschenkel zuzog. Zudem diverse Hautschürfungen.
Der Angeklagte stieg zwar kurz aus seinem Fahrzeug und erkundigte sich nach dem Befinden der Geschädigten. Obwohl diese erklärte, noch nicht zu wissen, ob alles in Ordnung sei, setzte er sich wieder an das Lenkrad und verliess den Tatort.
Freispruch verlangt
Vor Gericht beantragte der von den Untersuchungsbehörden ausfindig gemachte Angeklagte einen vollen Freispruch. Einerseits sei die Velolenkerin in seinen Lieferwagen hineingefahren, erklärte er. Andererseits sei es nach dem Unfall zu einem Missverständnis gekommen. So sei er der Ueberzeugung gewesen, dass der jungen Frau nichts Schlimmes geschehen sei.
Velofahrerin viel zu schnell unterwegs
In seinem am Dienstag eröffneten Urteil hat das Gericht einen Mittelweg eingeschlagen. Es hat den Angeschuldigten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen und der Geschädigten aufgrund einer Zeugin angelastet, viel zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Der Angeklagte habe keine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit verschuldet, befand der Einzelrichter.
Hingegen sah das Gericht die Fahrerflucht als erwiesen an. So habe der Chauffeur nach dem Unfall nicht näher nachgeschaut und zu wenig nachgefragt, lautete die Begründung für den Schuldspruch.
Bedingte Geldstrafe
Das Gericht setzte eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 300 Franken fest. Zudem wurde dem Angeklagten die Hälfte der Gerichtskosten von über 1000 Franken auferlegt. Beim wohl wichtigsten Punkt konnte der Osteuropäer aber aufatmen: Das Gericht trat auf die Schadenersatzforderungen des Unfallopfers nicht einmal ein.