Obergericht ZürichEx-Komiker Bendrit muss sein Billett für zwei Jahre abgeben
Der ehemalige Komiker Bendrit Bajra hat 2016 zwei Raserdelikte verübt. Am Montag hat ihn das Obergericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Darum gehts
Der ehemalige Social-Media-Star Bendrit Bajra ist im März 2023 vom Bezirksgericht Dietikon zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Er hatte im April 2016 zwei massive Raserdelikte verübt.
Der heute 28-Jährige zog das Urteil weiter vor das Obergericht.
Das Gericht hat das Urteil der Vorinstanz am Montag bestätigt.
Dem heute 28-jährigen Ex-Komiker werden zwei gefährliche Auto-Stunts vom April 2016 vorgeworfen.
Beim ersten Vorfall hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger nachts auf der A1 im Gubristtunnel vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy und filmte sich. Der Lenker war derweil bei einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h auf die Rückbank geklettert. Dabei kommentierte Bajra lachend ins Handy: «So, liebi Lüt, mir händ eifach kän Fahrer me.»
Zweieinhalb Wochen später fuhr Bajra wieder nachts mit einem Kollegen auf der Autobahn A1. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte und kommentierte die lebensgefährliche Aktion unter schallendem Gelächter: «Mir händ da en Albaner. Mir händ da en Shipi, de macht da so illegali Sache, und zwar gaht er eifach usem Auto use, wie en Schafseckel …»
Angst vor zweijährigem Führerausweisentzug
Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn im März 2023 wegen qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln und Gehilfenschaft zur groben Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung würde ihm das Strassenverkehrsamt den Ausweis für mindestens zwei Jahre entziehen. Das hätte für ihn berufliche Konsequenzen, da er selbständig tätig ist. Er gelangte deshalb ans Obergericht, wo heute Montag der Prozess stattfand.
Bendrit Bajra wurde im März 2023 wegen qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln vom Bezirksgericht Dietikon verurteilt.
20minBei der kurzen Befragung durch den Richter – die Vorfälle sind schon über achteinhalb Jahre her – sagte Bendrit Bajra, dass er unvermittelt in diese Situation geraten sei. «Ich hätte niemals erwartet, dass der Fahrer auf den Rücksitz klettert.» Das Ganze sei einfach «sch*****» gewesen, anders könne man es nicht nennen.
Anwalt wollte kürzeren Führerausweisentzug
Der Richter wollte wissen, warum er dann das Ganze so lustig gefunden und gelacht habe. «Ich war damals ein Social-Media-Star und habe mich im Modus befunden, alles zu filmen und lustig zu finden.» Es sei die Gruppendynamik gewesen, die ihn dazu angetrieben habe. Heute sei er viel reifer.
Sein Anwalt verlangte wegen grober Verkehrsregelverletzung und Gehilfenschaft dazu eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Hier wäre der Führerausweisentzug nur für drei Monate. Er erwähnte die lange Verfahrensdauer, und dass sein Mandant in den letzten achteinhalb Jahren nie negativ im Strassenverkehr aufgefallen sei.
Strafe wird nicht gemildert
Der Staatsanwalt war nicht am Prozess, er hat das Urteil der Vorinstanz akzeptiert.
Das Obergericht bestätigte aber das Urteil der Vorinstanz. «Es war nicht Ihre Idee, aber Sie haben nichts dazu beigetragen, die Situation zu entschärfen», sagte der Richter.
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