Bern: Kommt es erneut zu Spannungen im Rocker-Prozess?

Livetickeraktualisiert am Donnerstag, 13. Februar, 2025

Berner ObergerichtRocker-Treffen mit Schwerverletzten: «Wollte Macht demonstrieren»

Die Hells Angels und Bandidos wehren sich vor Gericht gegen ihre Urteile nach einer blutigen Auseinandersetzung 2019. Die Polizei ist in Alarmbereitschaft. Am Donnerstag folgt das Urteil.

Bern: In dieser Woche geht der Rocker-Prozess zwischen den Hells Angels und den Bandidos in die nächste Runde.
Sechs Bandidos und zwei Hells Angels wehren sich gegen ihre Urteile aus dem Jahr 2022.
Damals kam es vor und im Gerichtsaal zu heftigen Ausschreitungen.
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Bern: In dieser Woche geht der Rocker-Prozess zwischen den Hells Angels und den Bandidos in die nächste Runde.

Tamedia/Adrian Moser

Darum gehts

  • Am Montag startet der erste von vier Verhandlungstagen rund um den Rocker-Prozess zwischen den Hells Angels und den Bandidos.

  • Sechs Bandidos und zwei Hells Angels wehren sich vor dem Berner Obergericht gegen ihre Urteile aus dem Jahr 2022.

  • Die Personen wurden damals aufgrund einer blutigen Auseinandersetzung zwischen den beiden Lagern schuldig gesprochen.

  • Die Kapo Bern wird mit einem Grossaufgebot vor Ort sein.

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Donnerstag, 13.02.2025
17:51

Rechtsanwältin: Hauptfrage wurde nicht beantwortet

«Die rechtliche Hauptfrage war, ob passive Anwesenheit vor Ort oder eine rein psychische Unterstützung reicht, um wegen Raufhandels verurteilt zu werden», sagt die Verteidigerin eines mutmasslichen Bandido-Mitglieds, das heute verurteilt wurde, zu 20 Minuten.

«Ob eine rein psychische Unterstützung für eine Verurteilung wegen Raufhandels ausreichend ist, wurde vom Bundesgericht bisher noch nicht beantwortet.» Auch heute habe das Gericht dazu nichts Konkretes gesagt.

«Das Gericht hat heute argumentiert, dass eine Chapter-Gründung der Bandidos eine bewusste Provokation sei und deshalb klar sei, worauf man sich einlasse. Diese Begründung ist aufgrund der in der Schweiz geltenden Vereinsfreiheit absolut nicht haltbar. Alleine daraus eine Tatbeteiligung abzuleiten, widerspricht dem Grundsatz in dubio pro reo», so die Anwältin zu 20 Minuten.

Ob die Beschuldigten gegen das Urteil Beschwerde einlegen oder nicht, werde nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Gerichts geprüft.

17:01

Staatsanwältin: «Urteil ist zufriedenstellend»

«Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil inhaltlich bestätigt», sagt Franziska Müller, Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, zu 20 Minuten. «Das ist das, was die Staatsanwaltschaft beantragt hat, insofern ist das für uns ein zufriedenstellendes Urteil.»

Grundsätzlich gebe es nun die Möglichkeit, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.

«Die Strafzumessung bei Raufhandel ist sehr schwierig», erläutert die Staatsanwältin. Die Kammer habe ausgeführt, dass sie höhere Strafen ausgefällt hätte, was aber aus formellen Gründen nicht möglich war, da die Staatsanwaltschaft das Urteil betreffend die verbleibenden Beschuldigten nicht angefochten hat. «Man kann also sagen, dass die Beschuldigten im Ergebnis gut weggekommen sind», so Müller.

15:52

Zusammenfassung: Urteile der ersten Instanz wurden bestätigt

Das Obergericht bestätigt die Urteile der Vorinstanz – die Verurteilten erhalten weiterhin grösstenteils bedingte Haftstrafen. Ein Beschuldigter muss die ganze Strafe von 8 Monaten absitzen, ein anderer muss einen Teil, 2 Monate, seiner Strafe absitzen.

Das Gericht hätte sogar höhere Strafen verhängt, jedoch war dies nicht möglich, da die Staatsanwaltschaft keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

15:50

Die Urteilseröffnung ist beendet

15:42

Strafregisterauszug gut gefüllt

Einer der Verurteilten hat aktiv ins Geschehen eingegriffen, auch sein Strafregisterauszug zeigt Einträge, auch er wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

15:24

Strafen im Ausland sind zu würdigen

Einer der Angeklagten hat zahlreiche Vorstrafen im Ausland, die vom Gericht auch bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Man könne ihn fast als unbelehrbar bezeichnen, wird vor Gericht ausgeführt.

15:18

DNA auf Messer gefunden

DNA sei auf einem Messer gefunden, mit dem ein anderer Teilnehmer verletzt wurde. Diese DNA passe zu einem der Täter, was die Version widerlege, die von der Verteidigung des Mannes vorgetragen wurde.

15:16

WhatsApp-Nachrichten nach der Prügelei

Bei einem Verurteilten spielen die WhatsApp-Nachrichten nach dem Tag des Vorfalls eine Rolle. «Es sei eine schöne Feier gewesen», soll er geschrieben haben. Und das in Anbetracht von Schwerverletzten, führt die Richterin aus.

15:14

«Täterkomponente» spielt Rolle bei der Strafzumessung

Einer der Verurteilten ist bereits vormals verurteilt worden, er erhält eine Zusatzstrafe in Höhe von 12 Monaten.

Ein weiterer Verurteilter habe vor allem durch körperliche Präsenz am Raufhandel teilgenommen. Er ist noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wird zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Angesetzt wird allerdings eine Probezeit von 2 Jahren.

Die Täterkomponente eines weiteren Verurteilten wird negativ ausgelegt, unter anderem, weil er bereits vorverurteilt ist.

14:58

Bewaffnung als entscheidendes Kriterium

Alle Beschuldigten, die sich bewaffnet haben, erhalten eine zusätzliche Strafe, so die Richterin.

14:48

Kriterien des Raufhandels seien erfüllt

Die Bandidos hätten gewusst, dass die Broncos und Hells Angels kommen würden. Beide Seiten seien vorbereitet gewesen, es war nicht eine zufällige Begegnung, eine zufällige Prügelei gewesen. Es sei Raufhandel gewesen, 18 Monate Freiheitsstrafe seien dafür die angemessene Strafe.

14:45

Loyalität zum Club

In Motorradclubs würden sich Mitglieder gegenseitig unterstützen. Mit der Mitgliedschaft sei eine spezielle Wertorientierung verbunden, die Clubs gehen von eigenen Regeln aus. Im Zentrum stehe dabei die Loyalität gegenüber dem Club, so die Richterin

14:40

Nur ein Gespräch? Das hält die Richterin für unglaubwürdig

«Wenn es nur um ein Gespräch ging, warum dann zuerst auf dem Parkplatz versammeln? Und warum Baseballschläger mitbringen?», wirft die Richterin auf.

14:37

«Sie wollten Macht demonstrieren»

Beide Seiten seien bewaffnet mit Baseballschlägern, Messern und so weiter gewesen. Man war von einer Auseinandersetzung ausgegangen. «Sie wollten Macht demonstrieren», sagt die Richterin.

14:36

Broncos und Hells Angels agierten gemeinsam

Broncos und Hells Angels versammelten sich auf dem Parkplatz, als sie erfuhren, dass die Bandidos ihr erstes Chapter eröffnen wollen. Der Bronco-Chef hatte zuvor mit den Hells Angels telefoniert und sie informiert. Es gebe keinen anderen Grund, warum die Hells Angels am Ort des Geschehens waren, als die Bandidos anzugreifen.

Es sei insgesamt ein gemeinsames Vorgehen erkennbar, erläutert die Richterin.

14:30

«Es war bekannt, worum es ging»

«Bandidos mussten sich bewusst nach aussen begeben», begründet die Richterin. Es sei den Teilnehmern bekannt gewesen, worum es geht, als sie das Gebäude verlassen.

14:28

Bedingte Freiheitsstrafen

Die Angeklagten werden des Raufhandels schuldig gesprochen. Es wurden dieselben Strafen ausgefällt, wie vor der ersten Instanz.

14:19

Auch Nicht-Aussage kann Einfluss haben

«Jeder habe das Recht, die Aussage zu verweigern», führt die Richterin weiter aus. Es könne jedoch von Relevanz sein, wenn man keine entlastenden Angaben macht.

14:18

Keine Schattengesellschaften

«Der Rechtsstaat darf keine Schattengesellschaften dulden, die sich nicht an das Recht halten», sagt die Richterin bei der Urteilseröffnung.

14:17

Beschuldigte verurteilt

Alle Angeklagten werden auch vom Obergericht verurteilt.

14:00

Urteilsverkündung beginnt

Die Richterin eröffnet die Urteilseröffnung.

13:46

Massive Polizeipräsenz

Auch diesmal ist die Polizeipräsenz vor und im Gerichtsgebäude in Bern massiv.

13:42

Urteilsverkündung

Am Mittwoch werden ab 14.00 Uhr die Urteile im Berufungsprozess verkündet. 20 Minuten wird live berichten.

Mittwoch, 29.01.2025
16:21

Der dritte Prozesstag: Eine Zusammenfassung

Am Mittwoch hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Sie bleibt bei ihrer Forderung einer Verurteilung aller Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft hält die Aussagen der Beschuldigten für unglaubwürdig. Die Verteidigung hingegen konterte, dass die Beweislast nicht ausreiche und die individuelle Verantwortung der Angeklagten unklar sei. Der Prozess wurde geschlossen. Das Obergericht wird am 13. Februar sein Urteil.