SchuldspruchBerner «Pilz-Pastor» erhält 18 Monate bedingt
Der als «Pilz-Pastor» von Rüschegg bekannte David Schlesinger wurde am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er will gegen das Urteil Berufung einlegen.

«Überzeugungstäter»: Die Einzelrichterin des Regionalgerichts Bern-Mittelland verurteilte Schlesinger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Keystone/Peter KlaunzerEine Berner Einzelrichterin hat am Mittwoch einen Guru wegen gewerbsmässigen Handels mit verbotenen psychoaktiven Pilzen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der gebürtige Deutsche sah sich als Missionar des bewusstseinserweiternden Pilzkonsums.
Der Vater einer Handvoll Kinder lebte einige Jahre in der Schweiz, wo er 2005 oberhalb von Rüschegg ein abgelegenes Gasthaus übernahm und dort sein «Hexenhotel» einrichtete.
Der selbst ernannte Pastor der von ihm gegründeten «Kirche der Heiligen Pilze» gab sich dem Genuss berauschender Pilze hin und vertrieb diese im grösseren Stil im Internet. Die Jüngerschaft drückte für die Pilze «Spenden» ab.
Bis um die Jahrtausendwende war der Handel mit solchen Pilzen in der Schweiz erlaubt. Erst nach einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2001 veränderte sich die Rechtslage. 2006 klickten im «Hexenhotel» die Handschellen. Die Polizei nahm den Guru wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.
Ein Skandal?
Die Verteidigung brandmarkte das Verfahren am Mittwoch vor Gericht als Justizskandal. Ganze 14 Monate habe man seinen Mandanten in Untersuchungshaft schmoren lassen, obwohl weder Fluchtgefahr bestanden noch der Mann Dinge verheimlicht habe.
Sein Mandant habe nie ein Geheimnis um seine Kirche, seine Mission und seinen Handel mit berauschenden Pilzen gemacht, sagte Anwalt Kurt Mäder. Alles sei transparent gewesen, akribisch festgehalten in einer Buchhaltung. Sogar Mehrwertsteuern habe der Mann für jeden noch so kleinen Betrag gezahlt. In Rage geredet und den Tränen nahe, bezeichnete Mäder die 429 Tage im Gefängnis als «klassische Beugehaft».
Doch damit nicht genug. Ganze elf Jahre dauerten die Ermittlungen. Der Angeklagte habe alles verloren, seine Kirche, seine Firmen, seine Existenz. Und dies alles wegen eines Verfahrens, das keinen Nachweis auf strafbare Handlungen erbringe.
Raffgieriger Abzocker?
Die Staatsanwältin sah in dem Angeklagten einen Mann, dem es weniger um Spiritualität ging als ums profane Portemonnaie. Der Mann habe gegen «Spenden» Pilze als Sakrament verkauft.
Wie viel jemand gespendet habe, habe sich auf die Auswahl und Menge der Pilze durch den Guru ausgewirkt. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren für den Angeklagten.
Überzeugungstäter
In einem Gutteil der ihm vorgeworfenen Fälle habe der Angeklagte sehr wohl strafbare Handlungen begangen, urteilte die Einzelrichterin am Mittwoch.
Bis um die Jahrtausendwende war der Handel mit berauschenden Pilzen in der Schweiz legal. Nach einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2001 wurden die Pilze in die Liste der Betäubungsmittel als Stoffe mit Suchtpotenzial aufgenommen.
Schär liess die Argumentation von Pflichtverteidiger Bernhard Rambert nicht gelten, Pilze seine keine Stoffe. Ein Stoff sei eine bestimmte Materie oder Substanz. Das treffe auch auf Pilze zu. Die Einzelrichterin beurteilte die Pilze zudem als gesundheitsgefährdend.
Anders als die Staatsanwältin sah sie im Angeklagten nicht in erster Linie einen raffgierigen Abzocker; aber die Familie habe von den «Spenden» ganz gut gelebt. Schär bezeichnete den Mann vielmehr als «Überzeugungstäter».
Straffälle auf der schiefen Bahn
Die Richterin räumte ein, dass in dem Fall einiges nicht rund gelaufen sei. Das dürfte eigentlich nicht geschehen, doch bei der Fülle der Fälle und den umfangreichen Restrukturierungen im Justizwesen könne das eben passieren.
Der gebürtige Deutsche lebt heute auf Gran Canaria, wo er eine Windkraftanlage erfunden hat. Zu den Vorfällen selber äusserte er sich am Mittwoch vor Gericht nicht mehr. Er könne sich nicht mehr genau an alles erinnern, brachte er vor.
Nach dem Schuldspruch gab sich der «Pilz-Pastor» kämpferisch. Die Richterin habe ihn einen Überzeugungstäter genannt. Doch sie habe ihn nicht überzeugen können, dass er eine falsche Überzeugung vertrete, sagte der Mann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
In dem Fall ist mit dem Urteil vom Mittwoch das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Der Verurteilte will Berufung einlegen.
(sda)