Berner SVP-Hardlinerin wegen Verleumdung verurteilt

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Heilerin als «Betrügerin» bezeichnetBerner SVP-Hardlinerin wegen Verleumdung verurteilt

Ein unbedachtes Wort nach einem langjährigen Streit kostet die Grossrätin Sabina Geissbühler 12’500 Franken. Sie wurde der Verleumdung schuldig gesprochen. Das Obergericht bestätigt nun das Urteil.

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Seit 2008 sitzt die pensionierte Sportlehrerin aus Herrenschwanden für die SVP im Berner Rathaus. Dort ist sie bekannt als Verfechterin einer konservativen Bildungspolitik und als Hardlinerin in Drogenfragen.
Im Januar 2020 wurde sie vom Regionalgericht Bern-Mittelland der Verleumdung schuldig gesprochen – wegen eines einzigen, unbedachten Wortes.
In einem Brief an das Thurgauer Bezirksgericht nannte sie eine Frau, die beruflich als Heilerin tätig ist, eine «Betrügerin». «Für mich ist sie eine Betrügerin», sagte Geissbühler, die sich von der Heilerin nach einem jahrelangen Streit übers Ohr gehauen fühle.
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Seit 2008 sitzt die pensionierte Sportlehrerin aus Herrenschwanden für die SVP im Berner Rathaus. Dort ist sie bekannt als Verfechterin einer konservativen Bildungspolitik und als Hardlinerin in Drogenfragen.

www.sabina-geissbuehler.ch

Darum gehts

  • Nach einem langjährigen Streit bezeichnete die SVP-Grossrätin Sabina Geissbühler eine berufliche Heilerin in einem Schreiben an das Thurgauer Bezirksgericht als «Betrügerin».

  • Für diese «unkorrekte Wortwahl» wurde Geissbühler der Verleumdung schuldig gesprochen und zu 8000 Franken Verfahrens- und Entschädigungskosten verdonnert.

  • Sie wehrte sich dagegen, doch das Obergericht bestätigt den Entscheid. Die Kosten belaufen sich auf total 12’500 Franken.

In einem 2017 verfassten Brief an ein Thurgauer Bezirksgericht bezeichnete die SVP-Grossrätin Sabina Geissbühler eine Frau, die als Heilerin tätig ist, als «Betrügerin». Wegen dieser – aus formaljuristischer Sicht – unbedachten und inkorrekten Wortwahl, wurde Geissbühler von der Heilerin verklagt.

Und tatsächlich: Das Regionalgericht Bern-Mittelland erklärte Geissbühler im Januar 2020 für schuldig. Sie wurde zu 8000 Franken Verfahrens- und Entschädigungskosten verdonnert. Dagegen legte die SVP-Grossrätin Beschwerde ein, was zum Termin vor dem Obergericht führte. Dieses hat nun das Urteil bestätigt: Die unbedachte Wortwahl kostet die Grossrätin nun 12’500 Franken, schreibt die «Berner Zeitung».

«Für mich ist sie eine Betrügerin»

Hinter dem aussergewöhnlichen Rechtsfall steckt ein jahrelanger Streit. Für eine Therapie zahlte Geissbühler der Heilerin einst 2000 Franken bar auf die Hand. Mündlich abgemacht waren elf Sitzungen. Doch bereits nach zwei Sitzungen brach die Heilerin die Therapie ab; das Guthaben sei aufgebraucht. Geissbühler fühlte sich derart übers Ohr gehauen, dass sie juristisch gegen die Frau vorging. Die Heilerin wurde daraufhin wegen Betruges verurteilt.

Doch das Obergericht revidierte das Urteil später. Entnervt zog Geissbühler ihre Klage zurück, und zwar mittels eines Briefes an das Thurgauer Bezirksgericht. Darin bezeichnete sie die Heilerin als «mehrfache Betrügerin». Das Bewusstsein, dass sie in ihrem Schreiben einen justiziablen Begriff verwendete, schien ihr zu fehlen. «Für mich ist sie eine Betrügerin», sagte Geissbühler den drei Richtern noch einmal ins Gesicht. Jedenfalls habe sie das Wort «Betrügerin» in ihrem Brief ganz sicher nicht im juristischen, sondern vielmehr im umgangssprachlichen Sinn verwendet.

Sie kann keine juristische Laiin sein

Dennoch bestätigte das Obergericht am Montag das Urteil. Die Frau als Betrügerin zu bezeichnen sei Verleumdung. Es könne nicht sein, dass sich Geissbühler – als langjährige Grossrätin – nicht bewusst gewesen sei, dass ihre Wortwahl justiziabel sei, hiess es in der Urteilsbegründung. Auf die 8000 Franken Kosten legte das Obergericht weitere 4500 Franken drauf.

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