Berner verkauft digitale Besitzurkunde von viralem Steinbock-Video

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NFT für 33’000 DollarBerner verkauft digitale Besitzurkunde von viralem Steinbock-Video

Das Video von Steinbock Paul aus dem Berner Tierpark ging 2010 um die Welt. Nun will der Urheber eine digitale Besitzurkunde des Clips, einen NFT, verkaufen. Sie könnte ihm einen Haufen Geld einbringen.

Darum gehts

  • NFTs, Besitzurkunden für einzigartige digitale Güter, erleben aktuell einen kleinen Boom.

  • Von diesem möchte auch Christoph Burgdorfer profitieren.

  • Der in Hongkong lebende Berner bietet ein Video, das vor über zehn Jahren viral ging, als NFT an.

  • Auf dem Clip zu sehen ist der Berner Steinbock Paul, wie er sich mit seinem Horn an seinem Hinterteil kratzt.

Vor über zehn Jahren sorgte ein Steinbock im Tierpark Bern weltweit für Aufsehen. Der Bock wurde im April 2010 von einem Besucher gefilmt, wie er sich mit seinem Horn wohlig am Allerwertesten kratzt. Das Video ging viral und sammelte im Laufe der Jahre Jahre fast 900’000 Klicks. Diverse Medienhäuser rissen sich um den kurzen Clip, darunter MTV, der britische TV-Sender Channel 4, eine japanische Fernsehstation und MTV. Sie zahlten dem Urheber jeweils mehrere hundert Dollar für die Nutzungsrechte. Der Berner Steinbock namens Paul schaffte es gar auf die Frontseite von 20 Minuten.

Christoph Burgdorfer, der Urheber des Videos, erinnert sich gerne an den Hype zurück. «Es war die Zeit, als die Menschen merkten, dass sie selber etwas zur Medienberichterstattung beitragen konnten», reflektiert der 41-Jährige. «So konnte aus einem trivialen Zoobesuch im Dählhölzli mittels iPhone und der damals erst fünfjährigen Plattform Youtube plötzlich ein weltbekannter Event werden, der den Menschen bis heute Freude bereitet.»

Ein marktüblicher Preis

Nun erhält die Geschichte um Berns berühmtesten Tierpark-Bewohner ein zweites Kapitel: IT-Experte Burgdorfer will sein Video als sogenannten Non Fungible Token, kurz NFT, im Internet verkaufen. Vereinfacht gesagt sind NFTs digitale Besitzurkunden, die auf der Blockchain verwaltet werden (siehe Box unten) und weltweit gerade einen kleinen Boom erleben.

Ein Beispiel: Der Twitter-CEO versteigert derzeit seinen ersten abgesetzten Tweet als NFT für mehrere Millionen Franken. Die Person, die sich die digitale Urkunde sichert, kann sich nach dem Erwerb stolzer Besitzer oder stolze Besitzerin des allerersten Tweets nennen.

Auch wer den NFT des Steinbock-Videos ersteigern will, muss tief in die Tasche greifen: Der Sofortkaufpreis beträgt 20 Etherum-Coins, Stand Dienstag sind das umgerechnet über 33’000 Dollar. Das sei ein derzeit marktüblicher Preis, sagt Burgdorfer, der in Hongkong lebt und dort vor allem im Bereich IoT (Internet of Things) tätig ist. Mehr noch: «Es gibt zahlreiche weniger bekannte digitale Assets, oder solche mit einer weit kürzeren Vorgeschichte, die sich aktuell für gleiche oder höhere Preise verkaufen.»

Steinbock Paul schaffte es im April 2010 sogar auf die 20-Minuten-Front. zvg
Christoph Burgdorfer, der Paul damals filmte, stellt nun eine digitale Besitzurkunde des Videos, einen sogenannten NFT zum Verkauf. zvg
NFTs (non-fungible tokens) werden auf der Blockchain verwaltet. Sie gelten daher als fälschungssicherer Eigentumsnachweis. getty images
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Steinbock Paul schaffte es im April 2010 sogar auf die 20-Minuten-Front. zvg

Erlöse aus Lizenzverträgen

Der Berner verweist auf die sogenannten Cryptopunks. Im Jahr 2017 generierte ein Algorithmus genau 10’000 dieser digitalen Bilder von pixeligen Köpfen, von denen jeder einzigartig ist. Im Schnitt erzielt ein Cryptopunk heute 20’000 Dollar. Manche von ihnen haben mittlerweile einen hohen Sammlerwert und bringen über eine Million ein.

Den Verkauf von NFTs, erklärt Burgdorfer, müsse man sich wie den Handel auf Ebay vorstellen. Zwar gebe es einen festgelegten Sofortkaufpreis, doch oftmals würden die Gebote weit darunter beginnen. «Schlussendlich mache nicht ich den Preis, sondern die Käuferschaft.»

Wer Burgdorfers NFT ersteht, darf sich aber nicht nur als neuer rechtmässiger Besitzer eines viralen Onlinehits bezeichnen. Im Unterschied zu anderen digitalen Werken würden auch «Dividenden» winken, sagt Burgdorfer. Aus den bereits bestehenden Lizenzverträgen würden 50 Prozent der Einnahmen an den neuen Besitzer weitergegeben, aus den neu abgeschlossenen Verträgen 90 Prozent.

Erlebt das Video einen zweiten Frühling?

Man mag sich fragen: Wer sollte fast elf Jahre nach Pauls legendärem Auftritt noch Interesse an der Verwendung des Videos haben, und darum einen Lizenzvertrag abschliessen wollen? Auch in den letzten Jahren seien noch jährlich Anfragen eingegangen, sagt Burgdorfer. Eine deutsche Firma habe beispielsweise eine Fünfjahres-Lizenz erworben, um den Clip für ihren Werbespot zu benutzen. «Auf diese Weise können immer noch weitere Unternehmen oder TV-Stationen auf ihn aufmerksam werden», sagt Burgdorfer.

Denkbar sei zudem, dass das Video infolge der erneuten Berichterstattung abermals an Popularität gewinne – und sein Wert folglich weiter steige. Burgdorfer: «Das Video hat 2010 bewiesen, dass es weltberühmt werden kann. Wieso sollte das nicht noch einmal passieren, diesmal in einem neuen Kontext?»

Was sind NFTs?

NFT ist die Abkürzung für Non Fungible Token (nicht austauschbare Token). Vereinfacht gesagt sind NFTs Echtheitszertifikate für einzigartige digitale Objekte. Sie weisen demnach den rechtmässigen Besitz an digitalen Bildern, Videos, Texten oder Musikstücken nach.

Hierfür nutzen NFTs die Blockchain – jene Technologie, auf der auch Kryptowährungen wie Bitcoin basieren. Dort wird der Besitzanspruch, also der NFT, nachvollziehbar abgespeichert.

Auf der Blockchain werden die Daten – anders als sonst im Internet – nicht an einem zentralen Ort gespeichert, sondern auf zahlreichen Rechnern gleichzeitig. Das macht sie sicher vor Angriffen und Fälschungen. NFTs gelten daher als fälschungssicherer Eigentumsnachweis.

Experten gehen davon aus, dass NFTs im Kunst- und Gamingbereich sowie bei Sammlern künftig an Beliebtheit gewinnen werden. Zudem könnten sie ganz neue Einnahmequellen für Anleger schaffen.

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