Unhygienische Zustände: Katze in Bern lebte in Chaoswohnung

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Besitzer verurteiltBüsi hatte kein Katzenklo, musste Zigarettenrauch ertragen

Eine Katze wurde unter Zigarettenrauch und mangelnder Hygiene gehalten. Der Besitzer wurde wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz bestraft.

Kanton Bern: Eine Katze musste in einem riesigen Chaos leben. Nun wurde der Eigentümer per Strafbefehl verurteilt. (Symbolbild)

Kanton Bern: Eine Katze musste in einem riesigen Chaos leben. Nun wurde der Eigentümer per Strafbefehl verurteilt. (Symbolbild)

IMAGO/Zoonar

Darum gehts

  • Ein 43-jähriger Mann aus Bern hielt seine Katze unter gefährlichen und unhygienischen Bedingungen.

  • Die Katze war Zigarettenrauch und verschmutzten Futterschalen ausgesetzt.

  • Der Mann wurde wegen Tierschutzverletzungen und anderer Vergehen verurteilt.

  • Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss eine Busse in Höhe von 800 Franken zahlen.

Ein 43-jähriger Mann im Kanton Bern war im Besitz einer Katze, die er in seiner Wohnung hielt. In den Wohnräumen herrschten allerdings ein riesiges Chaos und mangelhafte Hygienezustände, wie die Staatsanwaltschaft Kanton Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.

Die Katze wurde in der Wohnung mit stickiger Raumluft und Zigarettenrauch gehalten, zudem bestanden viele Gefahrenquellen für die Katze durch herumliegende und teils gestapelte Materialien, Kleider, elektronische Geräte, Unrat und Tabak. Die Futterschalen der Katze mit Wasser und Trockenfutter waren stark verschmutzt und für die Katze war keine Katzentoilette zugänglich.

Mann wusste, dass Schäden für Katze möglich sind

Der Beschuldigte habe gewusst, dass er verpflichtet ist, bei der Haltung der Katze darauf zu achten, dass es ihr gut geht, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Er hätte auch für ein gutes Umfeld und für hygienische Zustände sorgen müssen, insbesondere im Zusammenhang mit der Futterquelle.

Laut Strafbefehl habe er gewusst, dass die Katze durch die Vernachlässigung und schlechte Haltung gesundheitliche Schäden davontragen kann oder nahm dies zumindest in Kauf.

Verurteilt wegen Widerhandlung gegen Tierschutzgesetz

Zudem war der Mann im Besitz eines Sturmgewehrs. Er hatte auch ein Leichtmotorfahrzeug, ein Mobiltelefon und Leuchtstoffröhren gestohlen. Auch wegen dieser Vergehen wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.

Der Mann wird wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Diebstahls und unrechtmässiger Aneignung schuldig erklärt.

Der 43-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse in Höhe von 800 Franken bezahlen und auch 800 Franken an Gebühren.

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