Betrug in Bern: Mann täuscht Sexarbeiterin mit Falschgeld

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Betrug an SexarbeiterinNur die oberste der neun 100er-Noten war echt

Ein Mann aus dem Kanton Bern hat die Dienstleistungen einer Sexarbeiterin mit Falschgeld bezahlt. Dafür hat er nun eine happige Geldstrafe kassiert.

Ein Mann aus dem Kanton Bern hat im Juni eine Sexarbeiterin mit Falschgeld bezahlt.
Acht der neun Hunderternoten waren gefälscht. Nur die oberste Note war echt.
Die Staatsanwaltschaft Bern hat den Mann nun in drei Punkten für schuldig erklärt.
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Ein Mann aus dem Kanton Bern hat im Juni eine Sexarbeiterin mit Falschgeld bezahlt.

20min/Celia Nogler

Darum gehts

  • Ein Mann aus dem Kanton Bern hat eine Sexarbeiterin mit Falschgeld bezahlt.

  • Zusätzlich hat er weitere Delikte begangen.

  • Dafür wurde der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 10'000 Franken verurteilt.

Mit Falschgeld wollte er sich die Kosten für eine sexuelle Dienstleistungen sparen, nun aber kommt es für einen 33-Jährigen aus dem Kanton Bern richtig teuer.

Ende Juni 2024 lud der Mann eine Sexarbeiterin zu sich nach Hause ein. Er verbrachte etwa drei Stunden mit ihr und überreichte ihr anschliessend 900 Franken in bar. Bloss: Acht der neun 100er-Noten waren kopiert, nur die oberste war echt. Der Beschuldigte «täuschte die Prostituierte damit arglistig über seinen Zahlungswillen und seine Zahlungsfähigkeit», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, der 20 Minuten vorliegt.

Kein Einzelfall

Laut dem nationalen Netzwerk für die Rechte von Sexarbeitenden (Procore) ist das kein Einzelfall. «Immer wieder erreichen uns Fälle von unbezahlten Leistungen, zum Beispiel Kunden, die digital bezahlen und dann ihre Zahlung stornieren», sagt eine Sprecherin. «Deshalb ist rechtlicher Schutz essentiell, sowie ein sicheres und wertfreies Umfeld, wenn Sexarbeitende Fälle von Betrug melden». Die Beratungsstellen in den verschiedenen Kantonen würden Sexarbeitende auf diese Art von Betrug aufmerksam machen und bei Bedarf unterstützen.

Neben Betrug und In-Umlauf-Setzen falschen Geldes wurde der Berner Freier auch wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Nachdem ihm der Führerausweis entzogen worden war, hatte er es versäumt, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder innert Frist abzugeben.

11'000 Franken Strafe

Weil sich der gebürtige Nordmazedonier bereits zuvor als wenig verkehrstauglich erwiesen hatte (er fuhr unter Drogeneinfluss), wurde die im Februar 2023 bedingt ausgesprochene Geldstrafe nun widerrufen und eine Gesamtstrafe in Höhe von rund 11'000 Franken gebildet. Zudem muss er der geprellten Sexarbeiterin einen Schadenersatz von 800 Franken bezahlen.

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