Basel-Stadt - Bettler werden nach Grosskontrolle ausgewiesen

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Basel-StadtBettler werden nach Grosskontrolle ausgewiesen

Die Kantonspolizei Basel-Stadt kontrollierte in einer grossangelegten Aktion 52 mutmassliche Bettlerinnen und Bettler. 21 Personen wurden dem Migrationsamt Basel-Stadt zugeführt.

In einer grossangelegten Aktion wurden in Basel in der Nacht auf Dienstag 52 bettelnde Personen kontrolliert.
Kantonspolizei und Migrationsamt untersuchten etwa, ob sich die Bettler rechtmässig in der Schweiz aufhalten.
Seit Sommer 2020 ist das Betteln nicht mehr verboten. Die Bettelnden sorgten für rote Köpfe, da sie zum Teil aggressiv auftraten oder ihre Notdurft im öffentlichen Raum verrichteten.
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In einer grossangelegten Aktion wurden in Basel in der Nacht auf Dienstag 52 bettelnde Personen kontrolliert.

20min/las

Darum gehts

  • In Basel-Stadt kontrollierte die Polizei in der Nacht auf Dienstag mutmassliche Bettler.

  • An der Kontrolle beteiligte sich auch das Migrationsamt und die Kindes- und
    Erwachsenenschutzbehörde.

  • Bei den kontrollierten Personen handelte es sich um rumänische Staatsangehörige im Alter von 17 bis 65 Jahren

  • Das Migrationsamt sprach gegen mehrere Personen Wegweisungen aus.

In der Nacht auf Dienstag kontrollierte die Basler Polizei mutmassliche Bettler. Kantonspolizei und Migrationsamt untersuchten, ob sich die Bettler rechtmässig in der Schweiz aufhalten und ob sie die für EU-Staatsangehörige geltende Maximaldauer von neunzig Tagen pro Kalenderjahr für einen Kurzzeitaufenthalt einhalten, so die Polizei in einer Mitteilung.

Weiter schreibt sie, dass sich EU-Staatsangehörige, die während eines Kurzzeitaufenthaltes Sozialhilfe – etwa in Form einer Übernachtung in der Notschlafstelle – beziehen, beim Migrationsamt wegen der Ausreise melden müssen. Personen, die dies nicht tun oder nach einer Ausreise kurzfristig wieder einreisen, würden eine sofortige Wegweisung riskieren.

Quarantäne gebrochen


«Genau aus diesem Grund hat das Migrationsamt während der Kontrolle gegen elf Personen eine
Wegweisung verfügt», schreibt die Polizei. In vier weiteren Fällen wurde eine Wegweisung ausgesprochen, weil die Betroffenen die maximale Dauer des Kurzzeitaufenthaltes überschritten hatten und in zwei Fällen, weil die Quarantänemassnahmen des Bundes nicht eingehalten wurden. Diese beiden Personen werden
zudem dem Gesundheitsdepartement rapportiert.

Eine Ausgrenzung sprach das Migrationsamt gegen eine Person aus, weil sie in einem anderen Kanton gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat. Eine Ausreiseaufforderung erging wegen eines Minderjährigen, der in Begleitung seines erwachsenen Cousins unterwegs war. Bei den kontrollierten Personen handelte es sich um rumänische Staatsangehörige im Alter von 17 bis 65 Jahren, wie die Polizei schreibt.

An der rund fünfeinhalb Stunden dauernden Kontrolle standen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kantonspolizei Basel-Stadt, des Migrationsamtes Basel-Stadt und der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt im Einsatz.

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