Ehemann mit Rüstmesser attackiert: Ambulante Therapie für Frau

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Bezirksgericht BülachEhemann mit Rüstmesser attackiert: Ambulante Therapie für Frau

Eine Frau ist wegen rund eines Dutzends Delikten von häuslicher Gewalt und Stalking angeklagt. Nun muss sie eine ambulante Therapie machen.

Eine Hausfrau (34) steht wegen Stalkings und häuslicher Gewalt vor dem Bezirksgericht Bülach.
Das Gericht wird das Urteil am Donnerstag fällen.
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Eine Hausfrau (34) steht wegen Stalkings und häuslicher Gewalt vor dem Bezirksgericht Bülach.

Gerichte Zürich

Darum gehts

  • Eine 34-jährige Schweizerin soll wegen rund eines Dutzends Anklagepunkten für drei Jahre ins Gefängnis. 

  • Die Verteidigerin verlangt die sofortige Entlassung ihrer Mandantin, die seit über 600 Tagen im Gefängnis sitzt. 

  • Das Bezirksgericht Bülach wird das Urteil am Donnerstag schriftlich mitteilen.

Das Bezirksgericht Bülach hat in seinem am Donnerstag veröffentlichten schriftlichen Urteil die Schweizerin für zahlreiche Delikte schuldig gesprochen und sie zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten und einer Busse von 600 Franken verurteilt. Die Strafe wird aber zu Gunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Die Frau hat die Strafe ohnehin bereits grösstenteils verbüsst, sie befindet sich seit über 600 Tagen im vorzeitigen Massnahmenvollzug im Gefängnis Hindelbank BE.

Es handelt sich um einen gravierenden Fall von häuslicher Gewalt, der am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur behandelt wurde – wobei für einmal nicht der Ehemann angeklagt ist, sondern eine heute 34-jährige Schweizerin aus dem Zürcher Unterland.

Mann heftig bedroht

Sie hat ihrem Ehemann, von dem sie inzwischen getrennt ist, bei einem Streit in der Wohnung Ende Mai 2021 und drei Wochen später, zweimal mit einem Rüstmesser in den Arm gestochen. Während die erste Attacke noch glimpflich verlief, musste der Mann nach dem zweiten Angriff ins Spital gebracht werden.

Zudem bedrohte und nötigte sie ihren Mann mit einer Vielzahl von Whatsapp-Nachrichten wie: «Ich kill dich, ich bring dich um» oder «Gut ich bringe mich jetzt um, ich nehme jetzt alle Tabletten.» Auch nachdem gegen sie ein Kontakt- und Rayonverbot erlassen wurde, drangsalierte sie ihren Ehemann weiter mit Telefonanrufen.

Verhängnisvolles Online-Dating

Weiter soll sie einen Mann, den sie auf einer Dating-Plattform kennen gelernt hat, mit Telefonterror – bis zu achtzig Anrufen pro Tag – massiv belästigt haben. Auch ihm drohte sie, sich umzubringen, wenn er sie nicht mehr treffen würde. Sie machte bei der Polizei eine falsche Anschuldigung, dass er sie sexuell misshandelt habe. Daraufhin wurde gegen den Mann eine Strafuntersuchung eröffnet.

Ebenfalls schickte sie seinem Arbeitgeber Mails, in denen sie ihn der sexuellen Misshandlung einer Bekannten von ihr bezichtigte. Das hatte zur Folge, dass der Mann von Arbeitskollegen nicht mehr gegrüsst wurde und er den Job wechseln musste.

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach vom Mittwoch machte die Mutter zweier acht- und zehnjährigen Kinder keine Aussagen. Sie sagte nur, dass sie damals unter Alkohol stand. Sie befindet sich seit der Verhaftung im Mai 2022 in der Strafanstalt Hindelbank im Kanton Bern. Sie möchte ein normales Leben mit den Kindern führen. Ihre Kinder hat sie während des knapp zweijährigen Gefängnisaufenthaltes aber nur einmal telefonisch kontaktiert.

Staatsanwalt fordert drei Jahre

Laut psychiatrischem Gutachten ist die Frau alkoholabhängig, emotional instabil, hat ein impulsives Verhalten und ist unterdurchschnittlich intelligent. Ohne Psychotherapie bestehe ein hohes Rückfallrisiko bezüglich Stalking, Drohung und Nötigung. Der Staatsanwalt klagte die Beschuldigte für rund ein Dutzend Delikte an, wobei die versuchte schwere Körperverletzung bei der zweiten Messerattacke die gravierendste Tat ist. Er verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie eine ambulante Therapie. «Die Beschuldigte ist nicht geständig und zeigte sich nicht reuig.»

Die Verteidigerin kritisierte das Vorgehen des Staatsanwaltes. «Da wurde ein riesiges Strafverfahren aufgetürmt, das weder zu den Taten noch zu meiner Mandantin passt.» Sie forderte eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten und ihre sofortige Entlassung aus dem Strafvollzug. Das Unglück habe mit der Trennung des Ehepaares begonnen, als ihre Mandantin den Bauernhof des Mannes im Kanton Aargau verlassen musste und sich im Zürcher Unterland niederliess. All die Taten seien unter Alkoholeinfluss verübt worden, sie brauche eine ambulante Therapie.

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