Messer auf Tochter geworfen: Milde Strafe für Rabenmutter (40)

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Bezirksgericht HinwilMesser auf Tochter geworfen: Milde Strafe für Rabenmutter (40)

Eine Frau, die ihre Tochter während Jahren körperlich und seelisch misshandelt hat, ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Das Bezirksgericht hat eine Mutter der Misshandlung der Tochter schuldig gesprochen.
Die Richterin verurteilte die Mutter zu einer bedingten Geldstrafe.
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Das Bezirksgericht hat eine Mutter der Misshandlung der Tochter schuldig gesprochen.

20min/hoh

Darum gehts 

  • Eine Deutsche (40) hat ihre zehn bis 13 Jahre alte Tochter regelmässig beschimpft und geschlagen.

  • Die Staatsanwältin verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 

  • Die Beschuldigte will einen Freispruch, die Vorwürfe seien erlogen. 

Die heute 40-jährige Deutsche aus dem Zürcher Oberland hat laut Anklage zwischen 2017 und Ende 2020 ihre damals zehn bis 13 Jahre alte Tochter geschlagen, beleidigt und verängstigt. So soll sie dem Mädchen gesagt haben, es sei ein Psycho, eine Schlampe, werde in der Klinik landen, sei behindert, solle doch vor einen Zug springen, denn niemand würde es vermissen. Zudem schlug sie das Mädchen mehrfach mit Händen, einem Gürtel, einem Staubsaugerrohr und biss es in den Arm.

Der gravierendste Vorfall ereignete sich im Dezember 2019. Damals soll die Mutter ein grosses Fleischmesser aus einer Distanz von ein bis zwei Metern auf das Mädchen geworfen haben, wobei es mit dem Messergriff am Unterbauch getroffen wurde. Nach diesem Vorfall zog die Tochter zum geschiedenen Vater und wohnt inzwischen bei ihm. Der Vater reichte in der Folge eine Strafanzeige gegen seine Ex-Frau ein.

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Die Staatsanwältin klagte die Mutter wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung und Tätlichkeiten an und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 1600 Franken. Die Beschuldigte habe mit den Beleidigungen das Mädchen in ihrem Ehrgefühl stark getroffen und es habe durch die Schläge und Ohrfeigen Schmerzen erlitten.

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil vom Dienstag bestritt die dreifache Mutter die Vorwürfe: «Diese Ausdrücke sind nicht mein Vokabular.» Sie sei zwar ein «Schreimami», Gewalt gegen die Kinder habe sie aber nie angewendet. Es stimme auch nicht, dass sie gedroht habe, die Tochter in ein Heim zu stecken.

«Nur die Spitze des Eisbergs»

Die Einzelrichterin wollte wissen, warum das Mädchen solch schwere Vorwürfe gegen sie erheben würde. «Der Vater hat gegen mich gehetzt», antwortete die Beschuldigte. Die Tochter würde unter dessen Einfluss stehen. Sie betonte, dass sie weiterhin Kontakt mit der Tochter habe, wenn auch nur über das Handy. «Sie persönlich zu treffen, dazu bin ich noch nicht bereit.» Sie ist geschieden, zwei der drei Kinder leben beim Vater, eines in einem Heim.

Die Anwältin des Opfers verlangte eine Genugtuung von 4500 Franken. «Die in der Anklage beschriebenen Vorwürfe sind nur die Spitze des Eisberges.» Dass das Mädchen ein Lügengebäude über die jahrelangen Misshandlungen aufgebaut habe, wie die Mutter behaupten würde, sei nicht nachvollziehbar. Seit die Tochter nicht mehr bei der Mutter lebe, gehe es ihr wieder besser.

«Loyalitätskonflikt mit Vater»

Demgegenüber forderte die Verteidigerin einen Freispruch. Die Mutter sei aus gesundheitlichen Gründen bei der Erziehung der drei Kinder überfordert gewesen. Die Familienbegleitung habe aber von einem liebevollen Umgang mit den Kindern berichtet. «Den Fachleuten wären die angeblichen Misshandlungen über mehrere Jahre hinweg aufgefallen», sagte die Verteidigerin. Die Tochter habe sich in einem Loyalitätskonflikt mit dem Vater befunden. Die Anwältin betonte, dass das Mädchen nicht traumatisiert sei und inzwischen eine Lehrstelle gefunden habe.

Die Einzelrichterin glaubte den Aussagen des Opfers und sprach die Mutter der Beschimpfung, einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten schuldig: «Die Beschimpfungen waren systematisch.» Sie verurteilte die Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 1200 Franken – bedeutend tiefer als die Forderung der Staatsanwältin, welche eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten verlangt hat. Zudem muss die Sozialhilfeempfängerin der Tochter 3000 Franken Genugtuung bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

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