Wegen vier Schwarzfahrten: Zugpassagierin muss 3200 Franken zahlen

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Bezirksgericht MeilenWegen vier Schwarzfahrten muss Zugpassagierin 3200 Franken zahlen

Weil sie ein ZVV-Billett manipuliert hat, ist eine Frau (38) wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Schummelei kommt sie teuer zu stehen.

Eine Frau manipulierte für ihre ÖV-Fahrten eine ZVV-Sechsfahrtenkarte.
Da es sich um Urkundenfälschung handelt, wurde die Justiz aktiv.
Der Einzelrichter verurteilte die Frau nun wegen Urkundenfälschung.
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Eine Frau manipulierte für ihre ÖV-Fahrten eine ZVV-Sechsfahrtenkarte.

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Darum gehts

  • Eine Zugpassagierin hat eine ZVV-Mehrfahrtenkarte manipuliert.

  • Sie wurde wegen Urkundenfälschung verurteilt. 

  • Bussen und Gerichtskosten belaufen sich auf 3200 Franken. 

Die im Bezirk Meilen wohnhafte Frau hat am 20. Februar 2023 in Thalwil eine ZVV-Sechsfahrtenkarte für 19.40 Franken gekauft und sie anschliessend am 21. und 23. Februar und am 7. März noch drei weitere Male für die Zugfahrt von Thalwil nach Horgen benutzt. Dabei hat sie die in den ersten drei Entwertungsfeldern bereits eingetragenen Daten und Uhrzeiten entfernt. Laut Anklageschrift «auf eine nicht bekannte Art und Weise, mutmasslich unter Zuhilfenahme einer nicht definierbaren Substanz und durch subtiles Wegkratzen». 

Was die Frau sicher nicht wusste: Die Manipulation des Billetts gilt juristisch gesehen als Urkundenfälschung. Die 38-Jährige wurde darum von der Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Meilen angeklagt. Der Staatsanwalt verlangte eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken und eine zu bezahlende Busse von 400 Franken.

Billett mit UV-Licht untersucht

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen vom Mittwoch verneinte die Frau den Tatvorwurf. «Es lohnt sich doch nicht für 19.40 Franken, ein Ticket für sechs Fahrten zu manipulieren.» Der Einzelrichter zitiert aus dem Bericht der SBB, welche die Mehrfahrtenkarte mit UV-Licht untersucht haben. Dabei wurde festgestellt, dass die Sicherheitselemente in Form von farbigen Dreiecken und Linien genau auf der Höhe der drei Entwertungsfelder entfernt wurden. Gegenüber den SBB hatte die Frau gesagt, dass das Billett nass geworden ist, als eine Wasserflasche in ihrer Handtasche auslief. Dies könnte der Grund sein, warum die gestempelten Daten, Uhrzeiten und Sicherheitselemente gelöscht wurden. Der Richter wies die Frau darauf hin, dass dann die farbigen Sicherheitselemente auf der ganzen Karte hätten verschwinden müssen, was nicht der Fall war.

Bist du schon mal ohne gültiges Billett gefahren?

Der Betrug flog auf, als die Beschuldigte bei einer weiteren Zugfahrt kein Billett hatte und die präparierte, aber nicht abgestempelte Karte dem Zugpersonal vorwies, welches die Manipulation bemerkte. Sie habe damals nicht mehr Zeit gehabt, die Mehrfahrtenkarte beim Bahnhof Thalwil abzustempeln, sonst hätte sie den Zug verpasst. «Ich bin doch nicht so dumm, dass ich eine manipulierte Fahrkarte dem Kontrolleur zeige», sagte sie. Es sei das erste Mal, dass sie ohne gültiges Billett gefahren sei. Sie habe den SBB bereits 300 Franken bezahlen müssen.

«Ein Radiergummi reicht nicht»

Der Einzelrichter sprach die Frau der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis schuldig. «Es ist kein Zufall, dass die Sicherheitselemente nur gerade bei den drei Entwertungsfeldern fehlten.» Wie die Karten manipuliert wurden, sei nicht bekannt. «Aber ein Radiergummi reicht nicht», sagte der Richter.

Er bestrafte sie mit einer bedingen Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken (1500 Franken) und einer zu bezahlenden Busse von 400 Franken. Zusammen mit den Gerichts- und Untersuchungskosten von 2500 Franken und der bereits den SBB bezahlten Umtriebsentschädigung von 300 Franken macht das 3200 Franken – ein teurer Spass für die vier kurzen Schwarzfahrten. 

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