Biel BETrotz sexueller Übergriffe: Taxichauffeure dürfen weiterhin fahren
Zwei Taxifahrer in Biel wurden wegen sexueller Übergriffe auf Fahrgäste angeklagt und verurteilt. Eines der Urteile ist noch nicht rechtskräftig. Trotz der Vorfälle fahren die mutmasslichen Täter weiterhin Taxi.
![Zwei Taxifahrer dürfen trotz Sexvorfällen weiterhin Fahrgäste chauffieren. (Symbolbild) Zwei Taxifahrer dürfen trotz Sexvorfällen weiterhin Fahrgäste chauffieren. (Symbolbild)](https://image.20min.ch/2025/01/28/e86d1d3b-d248-4a20-9779-ac382c016211.jpeg?auto=format%2Ccompress%2Cenhance&fit=max&w=1200&h=1200&rect=0%2C0%2C4000%2C2666&s=09de6aec10f1acc979705a10445fcd42)
Zwei Taxifahrer dürfen trotz Sexvorfällen weiterhin Fahrgäste chauffieren. (Symbolbild)
20min/Matthias SpicherDarum gehts
In Biel BE dürfen zwei Taxifahrer trotz sexueller Übergriffe auf Fahrgäste weiterhin arbeiten.
Im August 2021 berührte ein Taxifahrer eine Frau am Oberschenkel und schlug ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf.
Laut kantonalen Vorschriften könnten die Fahrer ihre Lizenz verlieren, wenn ihre Vergehen schwerwiegend genug sind.
In Biel BE sind zwei Taxifahrer auf den Strassen unterwegs, obwohl sie sexuelle Übergriffe auf Fahrgäste begangen haben sollen. Wie «Ajour» schreibt, dürfen sie trotz Verurteilungen weiter als Taxifahrer arbeiten.
Der erste Fall
Der erste Vorfall ereignete sich im August 2021. Damals streichelte ein Taxifahrer aus Biel den Oberschenkel seiner Kundin und hielt sie danach gewaltsam fest. Als sich die Frau wehren wollte, soll er ihren Arm gepackt und ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf geschlagen haben. Die Kundin konnte sich am Schluss befreien und erstattete am nächsten Tag Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Taxifahrer wegen Nötigung, einfacher Körperverletzung und sexueller Belästigung. Er legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor dem Amtsgericht Biel erneut verhandelt wurde. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren – doch der Taxifahrer legte erneut Einspruch ein. Bis heute ist das Verfahren nicht abgeschlossen, der Mann darf weiterhin als Taxifahrer tätig sein.
«Was ist, wenn man sich nicht einmal mehr hier sicher fühlen kann?»
Im Prozess äusserte sich die Richterin kritisch: «Wir verlangen von unseren Töchtern, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, um Gefahren zu vermeiden. Was ist, wenn man sich nicht einmal mehr hier sicher fühlen kann?»
Der zweite Fall
Nicht einmal ein halbes Jahr später kam es in Biel zu einem ähnlichen Vorfall: Ein weiterer Taxifahrer soll seine Kundin aufgefordert haben, vorne einzusteigen. Daraufhin habe er ihre Hände ergriffen, unter dem Vorwand, ihm sei kalt. Doch dabei blieb es nicht: Er habe sie ebenfalls am Knie, am Oberschenkel, im Gesicht, am Hals und an der Brust berührt.
Während der rund 15-minütigen Fahrt von Orvin nach Biel wies die Kundin den Taxifahrer mehrfach zurück. Dieser soll ihr sogar zweimal Geld für Geschlechtsverkehr angeboten haben, was die Kundin ablehnte. Sie stieg aus und erstattete Anzeige. Der Taxifahrer wurde der Belästigung durch sexuelle Handlungen schuldig gesprochen. Auch er legte Berufung ein, erschien jedoch nicht zur Gerichtsverhandlung. Somit betrachtete das Gericht die Beschwerde als zurückgezogen. Wie im ersten Fall soll dieser Taxifahrer weiterhin seinen Beruf ohne Einschränkungen ausüben.
![Ein Taxifahrer soll einer Kundin Geld für Geschlechtsverkehr angeboten haben. Ein Taxifahrer soll einer Kundin Geld für Geschlechtsverkehr angeboten haben.](https://image.20min.ch/2025/01/28/e86d1d3b-d248-4a20-9779-ac382c016211.jpeg?auto=format%2Ccompress%2Cenhance&fit=max&w=1200&h=1200&rect=0%2C0%2C4000%2C2666&s=09de6aec10f1acc979705a10445fcd42)
Ein Taxifahrer soll einer Kundin Geld für Geschlechtsverkehr angeboten haben.
20min/Matthias Spicher«Der Täter muss schon sehr weit gehen»
Gemäss den kantonalbernischen Vorschriften müssen Taxifahrer jede Verurteilung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen umfasst, innerhalb von 14 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil den zuständigen Behörden melden.
«Wenn wir von einer Verurteilung erfahren, die den Schwellenwert erreicht, entziehen wir dem Fahrer die Konzession», sagt André Glauser, Sicherheitsdelegierter der Stadt, zu «Ajour». Unter diesem Schwellenwert könne die Lizenz jedoch ebenfalls entzogen werden: «Wenn die Vorwürfe schwerwiegend erscheinen, könnten wir die Berufsausübung im Einzelfall verbieten.»
Ein automatischer Informationstransfer zwischen Gericht und städtischen Behörden bestehe allerdings nicht: Ohne vertrauliche Meldungen bleibe die aktuelle Situation also bestehen.
Wirst du oder wird jemand, den du kennst, sexuell belästigt?
Hier findest du Hilfe:
Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Verzeichnis von Anlaufstellen
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
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