Billag-Mehrwertsteuer gibt es nicht zurück

Aktualisiert

30 Mio pro JahrBillag-Mehrwertsteuer gibt es nicht zurück

Das Bakom hat beschlossen, dass die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren rückwirkend nicht zurückerstattet wird.

von
fal
Bakom-Beschluss: Die Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt.

Bakom-Beschluss: Die Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt.

Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt, hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) entschieden. Eine Rückzahlungspflicht ist erst seit einem Bundesgerichtsurteil vom April gegeben. Die Gebühren werden aber seither ohne Mehrwertsteuer erhoben.

Damit reagiert das Bakom auf das Bundesgerichtsurteil, wonach auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. 2,8 Millionen Haushalte haben pro Jahr zusammen also 30 Millionen Franken zu viel an Empfangsgebühren bezahlt.

Das Bakom und die Eidgenössische Steuerverwaltung hätten das Urteil analysiert, teilte das Bakom heute mit. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht habe diese Frage offengelassen.

Die Begründung des Bakom

Zur Begründung führt das Bakom an, ein Urteil sei zum einen grundsätzlich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen anwendbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich zum anderen eine Praxisänderung nur auf die Zukunft und nicht rückwirkend aus.

Darum wird die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet. So wird nur jenen Bezahlern, die ihre Gebühren für die Zeit nach April bereits mit Mehrwertsteuer entrichtet haben, die Steuer zurückerstattet. (fal/sda)

Deine Meinung zählt