Blauer Führerausweis: Auslandschweizer müssen handeln

Blauer Führerausweis: Wer im Ausland lebt, muss dort einen neuen Fahrausweis beantragen.

Blauer Führerausweis: Wer im Ausland lebt, muss dort einen neuen Fahrausweis beantragen.

Viva
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UngültigWer tauscht im Ausland den alten Führerausweis um?

Seit November ist der blaue Führerausweis ungültig. Dies trifft auch Auslandschweizerinnen und -schweizer. Die Schweizer Behörden sind aber nicht für den Umtausch zuständig.

Frage von Felix an das Viva-Expertenteam

Ich lebe seit Jahren im Ausland, habe aber den Schweizer Pass und noch den jetzt ungültigen blauen Führerausweis. Wer macht den Umtausch, die Botschaft oder das Schweizer Strassenverkehrsamt?

Seit dem 31. Oktober sind die blauen Fahrausweise nicht mehr gültig. Hast du deinen umgetauscht?

Antwort

Lieber Felix

Lebst du länger im Ausland, ist für deinen Führerausweis weder die Schweizer Botschaft noch ein Schweizer Strassenverkehrsamt zuständig, sondern die nationale Behörde vor Ort. Derzeit erreichen uns viele Anfragen von Auslandsschweizerinnen und -schweizern, die noch den seit November ungültigen blauen Führerausweis haben. Doch anders als beim Pass entscheidet beim Führerausweis nicht deine Nationalität, sondern dein Wohnsitz: Deinen neuen Führerausweis musst du beantragen, wo du deinen Wohnsitz hast.

Für Führerausweise ist das Land zuständig, in dem du lebst.

Die Viva-Mobilitätsexperten

Nur wenige Länder dulden trotz nationalem Wohnsitz dauerhaft ausländische Führerausweise. Die meisten Länder verlangen, dass der Führerausweis nach Wohnsitznahme binnen einer bestimmten Frist von meistens zwischen drei Monaten und einem Jahr in einen nationalen Führerausweis eingetauscht wird (in der Schweiz zum Beispiel ist es ein Jahr). Achtung: Lässt du die Umtauschfrist einfach verstreichen, bist du in manchen Ländern (nur ein Beispiel: in Deutschland nach sechs Monaten) rechtlich gar ohne Führerausweis unterwegs!

In vielen Ländern bist du rechtlich ohne Ausweis unterwegs.

Die Viva-Mobilitätsexperten

Hast du Glück, wird der Führerausweis je nach Land auch nach Verstreichen der Frist problemlos und ohne Fahrprüfung eingetauscht. Je nach Land und Aufenthaltsstatus gibt es auch Ausnahmen. Am besten fragst du erst die Behörde im Ausland. Meist wird sie eine Bestätigung der Führerausweiskategorien durch das kantonale Schweizer Strassenverkehrsamt verlangen. Übrigens: Wer in der Schweiz lebt und noch mit dem «Blauen» fährt, hat rechtlich einen Führerausweis, aber wird mangels gültigem Nachweisdokument gebüsst.

Die Mobilitätsexperten

Das Team der Zürcher Kommunikationsagentur Viva mitsamt den langjährigen Mobilitätsexperten Timothy Pfannkuchen und Jürg A. Stettler gibt AutoSprintCH heraus, ist für den Autogewerbeverband AGVS sowie weitere Mobilitätskunden tätig – und sorgt für Durchblick bei kniffligen Themen.

Lebst du im Ausland und musstest deinen Fahrausweis umtauschen? War es kompliziert? Erzähl es uns in den Kommentaren.

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