Borer gegen «Blick» – Runde zwei

Aktualisiert

Klage angedrohtBorer gegen «Blick» – Runde zwei

Ex-Botschafter Thomas Borer soll laut «Blick» wegen eines Streits mit seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Shawne Fielding die Polizei in seine Villa gerufen haben. Stimmt nicht, sagt Borer und will klagen.

Thomas Borer nimmt laut «SonntagsZeitung» und «Sonntag» erneut den «Blick» ins Visier. Damit droht ein Nachbeben im grössten Schweizer Presseskandal. Die Boulevardzeitung schrieb vor einer Woche, Borer habe die Polizei in seine Villa gerufen, und zitierte einen anonymen Informanten, der behauptet, Borers Frau Shawne sei «ausgeflippt». Der «Blick» schrieb weiter, dass Borers Frau vor acht Jahren in Berlin schon einmal die Polizei gerufen habe.

Weil er seine Ordonnanzwaffe nicht gemeldet habe, sei damals ein Verfahren ­gegen Borer eröffnet worden. «Der Bericht verstösst eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten», sagt Borers Anwalt Peter Bratschi gegenüber der «SonntagsZeitung». Er hat ihm empfohlen, gegen Ringier zu klagen.

«Persönlichkeitsrechte durchsetzen»

Im Gespräch gibt sich der Ex-Botschafter entschlossen. «Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege», sagt Borer zur «SonntagsZeitung». «Ich werde sie wenn nötig auch rechtlich durchsetzen.»

Beim «Blick» reagiert man gelassen. «Wir sehen das Persönlichkeitsrecht von Herrn Thomas Borer in unserem Artikel vom 12. März nicht tangiert», sagte Sprecher Stefan Hackh zum «Sonntag». 2002 hatte der «SonntagsBlick» über eine angebliche Sex-Affäre des damaligen Botschafters in Berlin berichtet und musste Borer dafür viel Geld zahlen. Damals am Artikel beteiligt: Ralph Grosse-Bley, seit vorgestern «Blick»-Chefredaktor.

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