Prozess gegen «Carlos»«Er lag Stunden gefesselt und nackt am Boden»
Der als «Carlos» bekannt gewordene Intensivstraftäter Brian soll im Gefängnis mehrmals Angestellte, Polizisten und Mitinsassen angegriffen haben. Nun muss er vor Gericht.
Akte «Carlos»: Was bisher geschah. (Video: SDA-Keystone)
Der Gerichtsprozess von dem in den Medien als Carlos bekannt gewordenen Intensivstraftäter Brian begann am Dienstag aussergewöhnlich. Zuerst hiess es, er sei verspätet. Doch aufgetaucht ist der 24-Jährige nicht. «Er war nicht bereit, ohne Gewaltanwendung zu kommen», so der Richter. Die Polizisten habe er in «Kampfposition» empfangen.
Ein Gutachter machte schliesslich den Anfang. Er sieht eine sehr hohe Rückfallgefahr. Sowohl im Gefängnis als auch in Freiheit sei mit weiteren Gewaltdelikten zu rechnen. «Eine Therapie ist schwierig, aber möglich und nicht sehr wahrscheinlich.» 29 Delikte soll Brian laut Anklage hinter Gittern begangen haben. Einer der schwersten Vorfälle ereignete sich im Gefängnis Pöschwies, als er einem Gefängnisangestellten die Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll. Laut dem Staatsanwalt hatte das Opfer mehrere Schutzengel, dass es keine lebensgefährlichen Verletzungen oder eine Behinderung davongetragen hat. Er fordert eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren und eine ordentliche Verwahrung: «Es gibt keinen anderen Ausweg.»
«Einen der bekanntesten Schweizer Straftäter»
Damit ist Brians Verteidiger nicht einverstanden: Von einer Verwahrung oder einer Therapie sei abzusehen. «Wenn es sich nicht um einen der bekanntesten Schweizer Straftäter handeln würde, stünde eine Verwahrung nicht im Raum.» Vielmehr müsse man seine Vorgeschichte berücksichtigen – und spricht von «unmenschlichen Haftbedingungen.» Brian habe ein Bild vom Justizapparat, der es nicht gut meine mit ihm. «Wenn die maximale Härte kommt, schaltet er auf Gegenwehr. Er kämpft, um nicht kaputt zu gehen.»
In Freiheit dagegen würde man einen anderen Brian antreffen. «Dort könnte er seinen Traum als Boxer verwirklichen.» Der Verteidiger fordert mehrere Freisprüche – unter anderem im Pöschwies-Fall. Für Sachbeschädigungen und Drohungen sei er angemessen zu bestrafen. Das Urteil wird am 6. November eröffnet.