SchweizBrian soll doch nicht freikommen – Staatsanwaltschaft beantragt erneut U-Haft
Erst am Dienstag hat das Zürcher Obergericht Brians Freilassung verordnet. Jetzt will ihn die Staatsanwaltschaft wegen eines laufenden Verfahrens wieder in Untersuchungshaft nehmen.
Erst vor wenigen Tagen kam die Meldung, dass Brian in den nächsten Tagen aus dem Gefängnis entlassen werden soll. Der Grund ist, dass die sogenannte Überhaft droht. Wie das Zürcher Obergericht am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, ist die Haftdauer inzwischen in grosse zeitliche Nähe der konkret zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt, während das Berufungsverfahren noch längere Zeit beanspruchen könnte.
Doch nun scheint es eine Wende in dem Fall zu geben. In einer Medienmitteilung schreibt das Anwaltsteam von Brian: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat dem Verteidigungsteam am Donnerstag mitgeteilt, dass gegen Brian K. wegen eines laufenden Verfahrens erneut Untersuchungshaft beantragt wird. Diese Mitteilung kommt wenige Tage, nachdem das Obergericht seine Freilassung verfügt hat.»
Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte
Auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigt in einer Medienmitteilung, dass erneut Untersuchungshaft gegen Brian K. angeordnet wurde. «Die Staatsanwaltschaft legt ihm Delikte zur Last, die sich während der Haftzeit ereignet haben sollen.» Die Staatsanwaltschaft reagiert damit auf einen Entscheid des Obergerichts, Brian K. sei in den nächsten Tagen freizulassen.
Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft: «Es geht dabei namentlich um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, um mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.»
Die Staatsanwaltschaft I beantragt Untersuchungshaft, weil aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt Wiederholungsgefahr besteht. Der Entscheid über die Anordnung von Untersuchungshaft liegt beim zuständigen erstinstanzlichen Zwangsmassnahmengericht.
«Vorbildliches Verhalten in den letzten zehn Monaten»
«Brian war jahrelang in unrechtmässiger Isolation eingesperrt. Weil er sich gegen die unmenschlichen Haftbedingungen gewehrt hat, soll er jetzt wieder eingesperrt werden. Dieses Vorgehen ist für uns inakzeptabel», so Rechtsanwalt Philip Stolkin.
Brian habe sich in den letzten zehn Monaten in Haft vorbildlich verhalten, trotzdem nehme ihm die Staatsanwaltschaft wieder jede Chance auf ein Leben in Freiheit, wie das Anwaltsteam weiter mitteilt. «Die Staatsanwaltschaft handelt wie seinerzeit die Oberjugendstaatsanwaltschaft mit dem überstürzten Abbruch des Sondersettings und der widerrechtlichen Inhaftnahme und Isolationshaft danach», sagt Rechtsanwalt Bernard Rambert.
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