Brig VS: Einbruch in Uhrengeschäft: War es ein Serientäter?

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Brig VSEinbruch in Uhrengeschäft: War es ein Serientäter?

Die Kantonspolizei Wallis hat den mutmasslichen Täter eines Einbruchdiebstahls in Brig VS ermittelt. Ihm werden weitere Straftaten vorgeworfen.

Nach einem Einbruchdiebstahl wurde der 25-Jährige in Untersuchungshaft gebracht.

Nach einem Einbruchdiebstahl wurde der 25-Jährige in Untersuchungshaft gebracht.

Kantonspolizei Wallis

Zehn Monate nach einem Einbruchdiebstahl in ein Uhrengeschäft in Brig VS wurden nun die Ermittlungen abgeschlossen. Dem mutmasslichen Täter werden neben dem Einbruch weitere Straftaten vorgeworfen, wie die Kantonspolizei Wallis mitteilt.

Sachschaden und Diebesgut kosteten rund 50'000 Franken

Mitte Mai 2024 wurde die Kantonspolizei Wallis über eine Sachbeschädigung in einem Kino in Brig informiert. Daraufhin leitete die Polizei eine Fahndung in der Region ein.

Am nächsten Morgen ereignete sich, ebenfalls in Brig, ein Einbruchdiebstahl in ein Uhrengeschäft. Der verursachte Sachschaden sowie der Wert der gestohlenen Ware beliefen sich auf fast 50'000 Franken.

Im Zuge der Ermittlungen konnte ein damals 25-jähriger Schweizer als mutmasslicher Täter identifiziert werden. Er stand im Verdacht, ebenfalls für die Sachbeschädigung beim Kino verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete in der Folge eine Untersuchung ein. Noch am selben Tag konnte der Verdächtige nach aufwendiger Fahndung festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt werden.

Mehrere Straftaten vorgeworfen

Im Verlauf der Ermittlungen seien mehrere Straftraten aufgetreten, die der mutmassliche Täter zwischen Oktober 2023 und seiner Festnahme im Mai 2024 begangen haben soll.

Unter anderem werden ihm Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, darunter der Konsum und Handel von Kokain vorgeworfen. Zudem wird er beschuldigt, strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität und mehrere Sachbeschädigungen begangen zu haben.

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für die beschuldigte Person die Unschuldsvermutung.

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