Medien berichtenBriten glauben, dass Schweizer nachts das WC nicht spülen dürfen
Nicht zum ersten Mal geistert der Mythos durchs Internet, dass man in Schweizer Wohnungen nachts die WC-Spülung nicht bedienen darf. Doch wahrer wird er dadurch nicht.
Darum gehts
In ausländischen Medien kursiert ein absurdes Gerücht über die Schweiz.
Demnach dürfe man in der Schweiz nachts nicht die WC-Spülung bestätigen.
Die «Bild»-Zeitung ist mit ihrem Bericht inzwischen wieder zurückgerudert.
«Möchte man in der Schweiz in seiner Wohnung nachts auf Toilette, gilt: Spülen verboten!» – das schrieb die «Bild» am Dienstag ernst gemeint in einem Beitrag unter dem Titel «Die irrsten Vorgaben der Welt».
Vermutlich liessen sich die deutschen Redaktoren dabei von einem britischen Beitrag in der «Daily Mail» inspirieren, der am Sonntag, den 15. Januar publiziert wurde. Der Titel: «Wussten Sie, dass es in der Schweiz illegal ist, nach 22 Uhr die Toilette zu spülen? Oder in Schottland betrunken auf einer Kuh zu reiten?» In dem Artikel verspricht die Zeitung, die «21 der skurrilsten Gesetze der Welt» vorzustellen.
Zumindest bei der «Bild» ist der Beitrag zur Schweiz inzwischen aus dem Lauftext wieder verschwunden – wohl nachdem die Zeitung einen Faktencheck durchgeführt hat. Denn das nächtliche WC-Spülen ist in der Schweiz keineswegs verboten.
«Verbot würde zu fest in die Persönlichkeitsrechte eingreifen»
So erklärt der Mietrecht-Experte Fabian Gloor vom Schweizer Mieterverband gegenüber dem «Blick»: «Ein generelles Verbot, während der Nachtruhe die Toilettenspülung zu benutzen, würde zu fest in die Persönlichkeitsrechte der Mietenden eingreifen.» Wer nachts von einem WC-spülenden oder duschenden Nachbarn geweckt werde, hätte also kein Recht, die Polizei zu rufen, so Gloor.
Wahr ist jedoch: In der Schweiz gilt zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens Nachtruhe, in dieser Zeit ist es tatsächlich verboten, laut zu sein und seine Nachbarn zu stören. Doch: Solche Gesetze gibt es selbstverständlich auch in Deutschland und auch in anderen Ländern.
Verzichtest du nachts aufs WC-Spülen?
Medien berichteten bereits früher über den Mythos
Der Mythos des Spülverbots hält sich jedoch seit Jahren hartnäckig und geistert immer wieder einmal durchs Internet. So hatte beispielsweise im Jahr 2017 das deutsche «Handelsblatt» die Geschichte aufgegriffen. Auch das Pinkeln im Stehen zu später Stunde sei nach Meinung der Wirtschaftszeitung verboten.
Doch nicht nur das: Die Erzählung, dass man wegen nächtlicher Ruhestörung nicht im Stehen pinkeln dürfe, vermeldete im Jahr 2018 auch das SRF. Zumindest «in einigen Kantonen» sei dies nach Meinung der Redaktion verboten. Und auch die NZZ schrieb im Jahr 2017: «Wenn man in einer Etagenwohnung wohnt, darf zu dieser Zeit auch die Toilettenspülung nicht betätigt werden.»
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