Milde Strafe für PatenonkelBub (10) wurde jahrelang auf abgelegener Alphütte missbraucht
Im Bezirksgericht Brig wurde am Mittwoch ein besonders gravierender Kindesmissbrauchsfall verhandelt. Jahrelang wurde ein damals zehnjähriger Junge von seinem Patenonkel missbraucht.
Darum gehts
Ein Junge wurde auf einer abgelegenen Alphütte jahrelang missbraucht.
Erst 25 Jahre später konnte der Mann darüber sprechen.
Nun steht das Gerichtsurteil fest.
Ein heute 77-Jähriger Solothurner vergriff sich in den Jahren 1994 bis 1996 jeweils mindestens zwei Mal pro Wochenende an einem damals anfänglich zehnjährigen Buben. Dieser musste wegen der Alkoholsucht seiner Mutter in einer Pflegefamilie platziert werden. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei diese sehr «streng» gewesen. Mit sieben weiteren Pflegekindern wuchs der Junge fern von Wärme und Geborgenheit auf. Jetzt steht das Gerichtsurteil fest.
Sein Patenonkel, ein Bruder seines Vaters (heute 77), nahm den Jungen immer wieder auf spannende Ausflüge mit. Die Aufmerksamkeit des Patenonkels führte dazu, dass er sich bei seinem Verwandten geborgen fühlte. Laut Gerichtsakten «vergötterte» der Junge den heute pensionierten Finanzbuchhalter regelrecht.
Kurz darauf kaufte der Onkel eine abgelegene Alphütte im Wallis, wohin er den Jungen an den Wochenenden jeweils brachte, um mit ihm allein Zeit zu verbringen. Dort missbraucht er das Kind. Vor dem Missbrauch habe ihm der Onkel Alkohol und Zigaretten angeboten. Das Opfer habe mehr Angst davor gehabt, dass die Pflegeeltern gemerkt hätten, dass er geraucht habe, als dass er missbraucht wurde. «Das hat einfach zum Wochenend-Programm gehört», sagte das Opfer. Seine Angst seinen einzigen Ausweg aus der Pflegefamilie zu verlieren war viel zu gross, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Missbrauch führte zu Persönlichkeitsstörung
Erst im Erwachsenenalter sprach das Opfer den Onkel auf die Vorfälle an. Dieser meinte, es sei eine reine Familienangelegenheit und darüber werde das Opfer wohl schweigen können. Die Geschehnisse führten beim heute erwachsenen Mann zu einer Persönlichkeitsstörung. Erst nach einer Abklärung bei einem Psychologen konnte er über seine Vergangenheit sprechen. Ihm wurde zu einer Anzeigeerstattung geraten.
Die Anschuldigungen wies der Täter zurück und verweigerte jegliche Aussage. Gegen den Angeklagten sprachen jedoch die detaillierten, widerspruchslosen Einvernahmen des Opfers. Zudem wurden innerhalb der polizeilichen Untersuchungen Hunderte Fotos von nackten Jungen gefunden.
Der mutmassliche Täter erhielt am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Der Verurteilte muss dem Opfer eine Genugtuungssumme von fast 60 000 Franken zahlen. «Läge der Fall nur einige Jahre zurück, hätte dieses Gericht Sie nur schon für einen einzigen Missbrauch des Jungen für Jahre hinter Gitter geschickt», sagte der Richter dem Angeklagten. Die Straftaten wögen zwar sehr schwer, aber ereigneten sich vor 20 Jahren. Die Zeitspanne wirkt sich deswegen strafmildernd aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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