Schwerer Unfall in Laufenburg AGBub (9) stürzt aus dem Schulhausfenster sechs Meter in die Tiefe
Nachdem ihr 9-jähriger Sohn aus dem Fenster im ersten Stock seiner Schule in Laufenburg AG gestürzt ist und dabei lebensbedrohlich verletzt wurde, wirft seine Mutter der Schule vor, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
Darum gehts
Am 14. September ist der 9-jährige Ben* aus dem Fenster im ersten Stock seiner Schule in Laufenburg AG gestürzt und erlitt dabei schwere Verletzungen.
Nun wirft seine Mutter der Schule eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ermittelt inzwischen wegen Verdachts auf fahrlässige schwere Körperverletzung und eventueller Missachtung der Fürsorgepflicht.
Am 14. September ereignete sich in der Primarschule in Laufenburg AG ein schwerer Unfall. Der 9-jährige Ben* befand sich nach dem Mittagessen in der Tagesstruktur der Schule und stürzte dort aus dem ersten Stock des Gebäudes sechs Meter in die Tiefe. Dabei erlitt er einen Schädelbruch, Hirnblutungen und brach sich beide Hände. Zudem wurden seine Leber, seine Niere und seine Lunge verletzt. Der Neunjährige wurde nach dem Unfall in ein künstliches Koma versetzt. «Mein Sohn ist fast gestorben», sagt seine Mutter gegenüber 20 Minuten.
Der Junge hatte sich nach seinem Unfall eigentlich relativ gut erholt, meint sie. Jedoch habe er Ende Oktober immer wieder über starke Kopfschmerzen geklagt, und seine Nase lief. Nach einer Untersuchung stellte man fest, dass seine Hirnhaut gerissen war, worauf er am 3. November notoperiert wurde.
Staatsanwaltschaft hat Untersuchung eröffnet
Bens Mutter wirft der Schulleitung nun eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Die Betreuerin habe ihr gegenüber zugegeben, dass sie einen ganz kurzen Augenblick nicht anwesend war. Auf Anfrage von 20 Minuten konnte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bestätigen, dass diesbezüglich derzeit eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf fahrlässige schwere Körperverletzung und eventueller Missachtung der Fürsorgepflicht im Gange ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Mutter ist zudem der Meinung, dass die Schulleitung den Fall herunterspielen würde. «Der Schulleiter lässt mich immer wieder spüren, dass Ben so schnell wie möglich wieder in die Schule kommen soll», sagt sie. Dies, obwohl er laut einem Arztzeugnis, das 20 Minuten vorliegt, vorerst bis 6. Dezember vom Unterricht dispensiert ist. Ein Wiedereintritt in die Schule komme gemäss den Ärzten frühestens Anfang 2021 infrage.
Gesetzliche Betreuungsschlüssel wurden eingehalten
Die Schulleitung kommentierte die Vorwürfe der Mutter nicht und verwies auf die Abteilung Tagesstrukturen der Gemeinde Laufenburg. Die zuständige Stadträtin Regina Erhard konnte aufgrund des laufenden Verfahrens keine näheren Auskünfte zum Vorfall geben. Sie hält aber fest, dass die gesetzlichen Betreuungsschlüssel stets eingehalten worden seien.
* Name geändert