Bündner dürfen nur noch chic vor den Richter

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Amtlicher DresscodeBündner dürfen nur noch chic vor den Richter

Graubünden revidiert sein Gerichtsorganisationsgesetz. An einem Passus mit Kleidungsvorschriften scheiden sich im Grossen Rat aber die Geister.

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gbr
Ein Mann und sein Anwalt (l.) auf dem Weg ins Kantonsgericht in Chur: In Zukunft müssen Angeklagte und Kläger im Kanton Graubünden noch etwas mehr auf Garderobe achten. (Keystone /Arno Balzarini/Symbolbild)

Ein Mann und sein Anwalt (l.) auf dem Weg ins Kantonsgericht in Chur: In Zukunft müssen Angeklagte und Kläger im Kanton Graubünden noch etwas mehr auf Garderobe achten. (Keystone /Arno Balzarini/Symbolbild)

Eigentlich ändere sich mit der Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes, die am Dienstag im Grossen Rat des Kantons Graubünden zur Debatte stand, nicht viel, schreibt die «Südostschweiz». Doch ein Passus habe für Diskussionen gesorgt: Neu haben Kläger und Angeklagte sowie ihre Rechtsvertreter «in korrekter Kleidung zu erscheinen», wenn sie vor den Richter treten – Kleider, die so schön sind, dass die «Würde des Gerichts respektiert» bleibe.

Ein Dresscode von Staates wegen – das wollte SP-Grossrat Patrik Degiacomi nicht einsehen und forderte per Antrag die Streichung des Satzes. Deciacomi hat die «Kleiderordnung» laut «Südostschweiz» als «Schikane» bezeichnet, ja gar als «Machtdemonstration des Staates». Auch könne sich nicht jeder einen «Tschopen» leisten, der vor Gericht erscheinen müsse.

Antrag blieb chancenlos

Die Bestimmung sei zwar nicht die wichtigste, räumte Regierungsrat Christian Rathgeb ein, aber sie sei von den Gerichten gewünscht. Ausserdem werde von den Politikern ja auch «korrekte Kleidung» verlangt.

Bündner Richter können sich in Zukunft auf ausschliesslich gut angezogene Damen und Herren Kläger, Angeklagte und Zeugen freuen: Der Grosse Rat lehnte Degiacomis Antrag mit grosser Mehrheit ab – einzig in SP und GLP fanden sich offenbar Leute, die gegen die Kleidervorschriften votierten.

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