Chur GRBündner Richter tritt nach Vergewaltigungsvorwürfen zurück
Ein Richter in Chur wird beschuldigt, eine 24-jährige Praktikantin sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben. Am Mittwoch hat er seinen Rücktritt eingereicht, streitet die Vorwürfe jedoch weiterhin ab.
Darum gehts
Ende letzter Woche wurden Anschuldigungen einer ehemaligen Gerichtspraktikantin publik.
Ein Richter, der in der Szene relativ bekannt ist, soll sie während dieser Zeit sexuell belästigt und vergewaltigt haben.
Am Mittwochnachmittag teilte der beschuldigte Richter über eine Anwältin mit, dass er «nach intensiven Überlegungen und Rücksprachen mit seinem engsten Umfeld als Verwaltungsrichter des Verwaltungsgerichts Graubünden zurücktrete».
Im Juli 2021 begann eine ausgebildete Juristin ein halbjähriges Praktikum beim Bündner Gericht in Chur GR. Zu diesem Zeitpunkt war sie 24 Jahre alt und arbeitete zusammen mit einem in der Richterszene relativ bekannten Richter. Diesem wirft sie nun vor, sie sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben und hat Anklage erhoben.
Am Mittwochnachmittag teilte der beschuldigte Richter über eine Anwältin mit, dass er «nach intensiven Überlegungen und Rücksprachen mit seinem engsten Umfeld als Verwaltungsrichter des Verwaltungsgerichts Graubünden zurücktrete», schreibt SRF. Er wolle damit seine Familie, die Institution und auch sich selbst vor weiterem Schaden schützen. Zudem sei so eine neutrale und unabhängige Aufarbeitung möglich.
Der Richter weist Vorwürfe zurück
Der Richter bestreitet die Vorwürfe der Praktikantin weiterhin. In seinem Rücktrittsschreiben heisst es gemäss SRF: «Ich bin der Überzeugung, dass die laufenden Untersuchungen die wahren Hergänge aufzeigen und mich entlasten werden.» Alle Handlungen seien im gegenseitigen Einverständnis geschehen und seien teilweise von ihr ausgegangen.
Anfang März dieses Jahres reichte die Praktikantin über ihre Anwältin eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Ausnützung der Notlage sowie wegen sexueller Belästigung ein. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft bei diesem Vorfall wird kritisiert. Es wurden weder Server vom Chat-Austausch noch das Handy des Beschuldigten gesichert. Ausserdem befand sich der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Des Weiteren soll man sich auch bei der Bearbeitung Zeit gelassen haben.
Tanja Knodel, die Anwältin des Beschuldigten, sagt gegenüber der «Sonntagszeitung», dass ihr Mandant jegliches widerrechtliches Verhalten abstreitet. «Dieser hat von Beginn weg umfassend mit den Untersuchungsbehörden kooperiert. Man hat Vertrauen in die laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und hofft, dass diese bald Klarheit über seine Unschuld bringen werden», so Knodel.
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