EFK kritisiert Digitalisierung von Schweizer Handelsregister heftig

Aktualisiert

Bürokratie«Keine Fortschritte»: Heftige Kritik an «trägem» Handelsregister

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert das Bundesamt für Justiz (BJ): Trotz Aufforderungen zur Digitalisierung sei das Handelsregister der Schweiz noch immer «träge und kompliziert». Das zeigt ein neuer Bericht.

In einer Prüfung kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Bundesamt für Justiz: In den letzten Jahren seien keine «wesentlichen Fortschritte» gemacht worden, heisst es im Bericht.
Ein Hauptproblem: Es findet zu wenig Austausch zwischen den Behörden statt. Die EFK betont deshalb, es brauche mehr Einbindung aller Beteiligten.
Die Abbildung zeigt eine Darstellung des Prozesses eines Handelsregistereintrags: Die EFK spricht dabei von einem «stark reglementierten und trägen» System.
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In einer Prüfung kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Bundesamt für Justiz: In den letzten Jahren seien keine «wesentlichen Fortschritte» gemacht worden, heisst es im Bericht.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • In einer Prüfung übt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) scharfe Kritik am Bundesamt für Justiz.

  • Vor allem die mangelhafte Absprache zwischen den Behörden sorge für eine unzureichende Entwicklung des Handelsregisters.

  • Von der unzureichenden Absprache ist dabei vor allem die Digitalisierung betroffen.

Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 2018 das Bundesamt für Justiz (BJ) damit beauftragte, Verbesserungen in der IT-Infrastruktur vorzunehmen, überprüfte die EFK das Handelsregister erneut. Das Urteil fällt dabei hart aus: Seit über 15 Jahren versuche das BJ, das Handelsregister weiterzuentwickeln. Es wurden jedoch insgesamt «keine wesentlichen Fortschritte» erzielt. Als Gründe führt die EFK dabei vor allem den fehlenden Austausch zwischen den zuständigen Behörden an.

Komplexe Strukturen und unzureichender Austausch

Beim Handelsregister wird die Verantwortung aufgeteilt zwischen Bund und Kantonen: So liegt der Vollzug bei den kantonalen Handelsregisterämtern (KHRA), wobei das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) die Aufsicht über die Kantone ausübt. Zusätzlich spielen weitere eidgenössische Ämter eine Rolle. Das Handelsregister sei deshalb ein «stark reglementiertes und träges System», so die EFK.

Im Bild zu sehen: Eine vereinfachte Darstellung des Prozesses eines Handelsregistereintrags.

Im Bild zu sehen: Eine vereinfachte Darstellung des Prozesses eines Handelsregistereintrags.

BJ, Darstellung EFK

Im Bericht erklärt die EFK, dass diese komplexe Organisation zu einer schlechten Koordination bei der Entwicklung des Handelsregisters geführt habe. Nicht zuletzt deshalb sei das System für Nutzerinnen und Nutzer des Handelsregisters «schwerfällig und intransparent». Dies führe dazu, dass es beispielsweise zu manuellen Datenübertragungen komme, was häufig zu Fehlern führe.

Das EFK macht für die schlechte Koordination vor allem das Bundesamt für Justiz verantwortlich. Es finde kein geregelter Austausch zwischen Bund, Kantonen und den weiteren Behörden statt. Angesichts der komplexen Strukturen und des unzureichenden Austausches haben deshalb Projekte wie die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur darunter gelitten. So nutzen derzeit Kantone und das EHRA ihre eigenen IT-Betriebssysteme.

So reagiert das Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz teilt die Einschätzung, dass die Bemühungen zur Modernisierung und Digitalisierung nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt hätten. Auch der bessere Einbezug der verschiedenen Behörden in eine Gesamtstrategie erachtet das BJ als zielführend. Dennoch betont das BJ, dass es mit mehr als 30 Ämtern – davon ein Grossteil Kantone – äusserst anspruchsvoll sei, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ebenso moniert das BJ, dass Bemühungen für einheitliche Lösungen teils auch an politischem Widerstand gescheitert seien.

Fehlende Weisungen und marode IT-Infrastruktur

Auch das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) wird von der EFK kritisiert. Einerseits seien derzeit die Daten nicht immer einheitlich. Dies liege vor allem daran, dass das EHRA zu wenig Gebrauch vom «Weisungsrecht» mache, was zu unklaren Vollzügen bei Kantonen führe.

Mit klaren Weisungen könne das EHRA effektive Standards setzen, welche zu einer grösseren Einheitlichkeit der Daten führe. Dazu kommt andererseits, dass das Betriebssystem der EHRA aufgrund veralteter Technologie und mangelnder Wartung dringend abgelöst werden müsse.

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