Büsi Alaska stirbt – weil Arzt sofort Geld wollte

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Notfall-BehandlungBüsi Alaska stirbt – weil Arzt sofort Geld wollte

Ein Tierarzt weigert sich, eine verletzte Katze zu behandeln, weil die Besitzerin die Notfallbehandlung nicht vor Ort bezahlen kann. Das Büsi stirbt.

von
qll
Katze Alaska ist tot.
Besitzerin Maria Montenero ist traurig, aber auch wütend.
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Katze Alaska ist tot.

Philippe Pache/Le Matin

Katze Alaska ist an den Folgen eines Verkehrsunfalls gestorben. Die Besitzerin, Maria Montenero, ist traurig, aber auch wütend. Die 46-Jährige ist sich sicher: Alaska hätte gerettet werden können, wenn der Tierarzt in Lausanne sie empfangen hätte.

«Als ich meine Katze an einem Samstagabend verletzt unter einem Busch vorfand, rief ich sofort den Notdienst an», sagt Montenero zu «Le Matin». «Sie sagten, sie würden sich um Alaska kümmern, wenn ich die Kosten der Notfall-Behandlung sofort bezahle.» Das Röntgen und vermutlich eine Operation würden sich laut Montenero auf über 1000 Franken belaufen. «So viel Geld hatte ich aber nicht dabei. Ich hätte die Rechnung aber bezahlt.»

Weil der Zustand von Alaska sich weiter verschlechterte, suchte Montenero die Waadtländer Gesellschaft für Tierschutz auf. «Dort gaben sie mir die Telefonnummer des Tierarztes», sagt Montenero. «Ich weckte ihn, aber er jagte mich zum Teufel.»

Innere Blutungen

Montenero musste bis Sonntagmorgen warten. Erst dann konnte sie zu einem Tierarzt, der sich bereit erklärte, die Katze zu untersuchen. Aber es war bereits zu spät: Alaska hatte innere Blutungen.

Laut dem Arzt hätte man Alaska helfen können, wenn die Ärzte schnell reagiert hätten. Stattdessen musste die zweijährige Katze, unter den Umarmungen und Tränen ihrer Besitzerin eingeschläfert werden, wie «Le Matin» berichtet.

Kodex, aber keine rechtliche Verpflichtung

Ein trauriges Ergebnis, das die Handhabung bei Notfällen von Vierbeinern in Frage stellt. Gemäss dem Verhaltenskodex der Schweizer Tierärzte sind die Veterinäre verpflichtet, bei jedem verletzten oder kranken Tier erste Hilfe zu leisten, so «Le Matin». Rechtlich sind sie dazu jedoch nicht verpflichtet.

Sarina Keller, Leiterin der Rechtsabteilung der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST), sagt, es sei «normal, dass in Notfällen bar oder per Karte bezahlt» wird. Und sie fügt hinzu: «In der Vergangenheit gab es viele Missbrauchsfälle, in denen die Rechnungen nicht bezahlt wurden.»

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