SicherheitslückenBund stoppt E-Voting in neun Kantonen
Herber Schlag für das E-Voting: Der Bundesrat hat Gesuche von neun Kantonen abgelehnt. Tests hatten eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses entlarvt.

In vier Kantonen funktioniert das System - insgesamt werden rund 96'000 Schweizer bei den Wahlen ihre Stimme abgeben können.
Wer in den Kantonen Luzern, Basel-Stadt, Genf oder Neuenburg wohnt, kann im Oktober bei den Nationalratswahlen seine Stimme elektronisch abgeben. Der Bundesrat bewilligte Gesuche dieser vier Kantone, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Systeme lassen dank eines personalisierten Codes eine individuelle Verifizierung zu. Somit können erstmals 96'000 Schweizer elektronisch abstimmen.
Neun weitere Kantone haben ebenfalls einen Antrag für E-Voting gestellt. Doch das System des Consortiums Vote électronique war dem Bundesrat zu unsicher. Ergebnisse eines externen Audits hätten gezeigt, dass es «eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses» gebe.
«Sicherheit vor Tempo»
Die Sicherheitslücke könne nicht mehr rechtzeitig vor den Nationalratswahlen geschlossen werden. Deshalb wies die Landesregierung das Gesuch der Kantone Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau ab. Der Bundesrat halte an seinem Ansatz «Sicherheit vor Tempo» fest.
Die elektronische Stimmabgabe war bislang nur für Auslandschweizer möglich. Bei den Nationalratswahlen 2011 konnten 22'000 Auslandschweizer in den Kantonen Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt ihre Stimmen elektronisch abgeben. In diesem Jahr werden 34'000 Schweizer aus dem Ausland die Nationalräte wählen können.
Hoffen auf die Junge
E-Voting wird als ein Mittel gepriesen, die Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen zu steigern. Vor allem Junge sollen so motiviert werden. Diese Hoffnung hat sich bislang aber nicht erfüllt.
Versuche in den Kantonen Genf und Neuenburg lieferten ein ernüchterndes Resultat: Von den dort wohnhaften Personen, die per Computer abstimmen konnten, nutzten gerade einmal 20 Prozent diese Möglichkeit. Einen Grund dafür sieht die Bundeskanzlei beim «gut funktionierenden brieflichen Stimmkanal», wie in ihrer Broschüre «Vote électronique 2015» nachzulesen ist. (dia/sda)