Bund warnt künftig einheitlich

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AlarmierungBund warnt künftig einheitlich

Drohen grosse Naturgefahren, warnt der Bund ab 2011 über Radio und Fernsehen. Die Warnung erfolgt einheitlich und aus einer Hand.

Mit dieser Totalrevision der Alarmierungsverordnung reagiert der Bundesrat auf die Hochwasser und Unwetter der vergangenen Jahre. Dabei habe sich gezeigt, dass die Bevölkerung besser informiert werden müsse, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Demnach verbreiten die zuständigen Fachstellen des Bundes die Gefahrenmeldungen neu nicht nur bei den Behörden, sondern direkt bei der Bevölkerung. Gewarnt wird, wenn die Gefahr auf der fünfstufigen Skala als «gross» (Stufe 4) oder «sehr gross» eingestuft wird.

Die Warnungen sollen einheitlich, leicht verständlich und aus einer Hand daherkommen. Die zuständigen Fachstellen koordinieren sich untereinander und kennzeichnen die Warnungen offiziell eindeutig als solche vom Bund. Die Warnungen an Behörden und Bevölkerung werden inhaltlich und zeitlich koordiniert.

Koordinierung durch Fachstab Naturgefahren

Je nach Art der drohenden Gefahr sind verschiedene Fachstellen des Bundes zuständig. Vor Wetterereignissen warnt das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz). Hochwasser, Erdrutsche, Erdrutsche und Waldbrände fallen ins Ressort des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Hinzu kommen das Institut für Schnee- und Lawinenforschung bei der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Schweizerische Erdbebendienst.

Betreffen Ereignisse mehrere Fachgebiete, gibt es gemeinsame Warnungen. Koordiniert werden die Warnungen vom Fachstab Naturgefahren, den der Bundesrat am 26. Mai eingesetzt hatte. Für die Verbreitung der Warnungen ist die Nationale Alarmzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz zuständig.

Die Totalrevision der Alarmierungsverordnung ist Teil der 2007 beschlossenen Massnahmen zur Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. (sda)

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