Sucht SchweizBund will künftig auch in Spitälern und Gefängnissen Heroin abgeben
Schwerstabhängige Personen können unter strengen Bedingungen vom Staat pharmazeutisches Heroin beziehen. Der Bund will die Regeln lockern.
Darum gehts
Der Bundesrat plant eine Anpassung der Regelung der heroingestützten Behandlung. Die therapeutische Begleitung soll flexibler ausgestaltet werden, um besser auf spezifische Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen zu können. Der Bundesrat hat darum an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 beschlossen, einen Entwurf für eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung zu geben.
Aktuelle Situation
Derzeit beziehen circa 1600 süchtige Personen über Fachpersonen pharmazeutisches Heroin. Die derzeitige Fassung der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) sieht vor, dass die heroingestützte Behandlung HeGeBe grundsätzlich in einem spezialisierten Zentrum durchgeführt werden muss. Ausnahmen sind nur möglich, wenn das pharmazeutische Heroin Diacetylmorphin bei der Patientin oder dem Patienten zu Hause oder bei einem kurzen Spitalaufenthalt verabreicht werden kann.
Was würde sich ändern?
Neu will der Bundesrat, dass die HeGeBe-Zentren die Abgabe von Diacetylmorphin an geeignete externe Einrichtungen delegieren können. Dabei kann es sich um Altersheime, Krankenhäuser, Gefängnisse oder Apotheken handeln.
Andererseits soll mit der Änderung die Möglichkeit geschaffen werden, in besonderen Fällen mehrere Tagesdosen mitzugeben. Diese Regelung würde sich an der Lösung orientieren, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden war. Diese hat sich bewährt und dürfte zu einer Verbesserung der therapeutischen Begleitung der Patientinnen und Patienten beitragen, indem sie deren Wiedereingliederung erleichtert.
Was bleibt gleich?
Die Verschreibung des Heroins bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der HeGeBe-Zentren und den zuständigen Ärztinnen und Ärzten.
Warum die Anpassung?
Viele Patentinnen und Patienten werden älter. Sie leiden oftmals an mehreren Krankheiten und sind weniger mobil. Zudem verändern sich im Laufe der Zeit ihre Konsummuster. Auch ein abgelegener Wohnort oder das Verbüssen einer Freiheitsstrafe können es erschweren, täglich ein HeGeBe-Zentrum aufzusuchen.