Kind (16) darf Geschlecht ändern – gegen Willen der Eltern

Aktualisiert

BundesgerichtKind (16) darf Geschlecht ändern – gegen Willen der Eltern

Urteilsfähige Personen über 16 können seit 2022 ihr Geschlecht oder den Vornamen selber ändern. Ein Elternpaar klagte dagegen.

Das Bundesgericht hat entschieden: Für die Änderung des Geschlechtseintrags braucht das 16-jähriges Kind nicht die Zustimmung der Eltern.
Bereits zuvor wurde das Sorgerecht und die elterliche Obhut den Eltern entzogen.
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Das Bundesgericht hat entschieden: Für die Änderung des Geschlechtseintrags braucht das 16-jähriges Kind nicht die Zustimmung der Eltern.

20min/Marvin Ancian

Darum gehts

  • Ein Ehepaar scheitert vor dem Bundesgericht mit dem Einspruch gegen die Änderung des Geschlechtseintrags ihres Kindes.

  • Das damals 16-jährige Kind wurde im Februar 2023 der Jugendschutzbehörde in Genf gemeldet.

  • Die Eltern fordern, dass ein spezialisierter Psychiater die Urteilsfähigkeit des Kindes beurteilt.

Ein Ehepaar ist wegen der Änderung des Geschlechtseintrags seines 16-jährigen Kindes im Zivilstandsregisters vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Die Eltern wehrten sich zuvor vor der Genfer Justiz vergeblich gegen den Entscheid ihres Kindes, wie der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf Keystone-SDA schreibt.

Der zuständige Beamte für den Geschlechtseintrag soll nach Ansicht der Eltern nicht für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit des Teenagers qualifiziert sein. Eine solche Aufgabe müsse zwingend einem auf Geschlechterfragen spezialisierten und erfahrenen Psychiater übertragen werden, der die Auswirkungen dieses administrativen Schritts berücksichtigen müsse.

«Lediglich ein Verwaltungsakt»

In der angefochtenen Entscheidung betonte die Genfer Justiz, dass die Erklärung vor dem Zivilstandesbeamten lediglich ein Verwaltungsakt sei, der in keinem Zusammenhang mit körperlichen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung stehe und daher widerrufbar sei.

Das Bundesgericht hält fest, der Genfer Entscheid beziehe sich auf die Aushändigung der Ausweispapiere. Die Zustimmung der Eltern für eine Änderung des Eintrags zum Geschlecht sei nicht erforderlich.

Hohe Aufmerksamkeit für den Fall

Der Fall um dasselbe Kind hat bereits vor dem Gerichtsentscheid hohe Aufmerksamkeit generiert, sodass sich sogar Elon Musk eingemischt hatte, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Es begann mit einem Brief des Kindes an seine Eltern, in dem es seinen Wunsch zur Geschlechtsumwandlung formulierte. Die Eltern liessen ihr Kind daraufhin von Psychiatern abklären. Diese unterstützten es in seinem Wunsch.

Nachdem es in eine suizidale Krise geraten war, wurde es im Februar 2023 der Jugendschutzbehörde des Kantons Genf gemeldet. Das Sorgerecht und die elterliche Obhut wurden den Eltern vorläufig entzogen.

Die Eltern wehrten sich mit allen Mitteln und holten die Hilfe der christlichen Organisation ADF International. Diese lancierte eine globale Kampagne und finanzierte den Eltern ihren Rechtsstreit gegen ihr eigenes Kind und den Staat. In einem Video klagten die Eltern, sie hätten ihr Kind an den Transgender-Wahn verloren. Auf X kommentierte Musk das Video mit «Das Virus des Selbstmordgedankens breitet sich in der gesamten westlichen Zivilisation aus.»

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