Rassendiskriminierung – Bundesgericht bestätigt Urteil gegen JSVP-Präsidenten wegen Plakat gegen Fahrende

Aktualisiert

RassendiskriminierungBundesgericht bestätigt Urteil gegen JSVP-Präsidenten wegen Plakat gegen Fahrende

Die Präsidenten der Jungen SVP Bern wurden vom Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Grund ist ein Plakat.

Adrian Spahr (links) und Nils Fiechter mussten sich vor dem Bundesgericht verantworten. 
Grund ist dieses Plakat von 2018.
Die beiden Jungpolitiker waren der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden. 
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Adrian Spahr (links) und Nils Fiechter mussten sich vor dem Bundesgericht verantworten. 

20min/Seline Bietenhard

Darum gehts

Die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern, Adrian Spahr und Nils Fiechter, mussten sich am Donnerstag wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung vor dem Bundesgericht in Lausanne verantworten.

Im Februar 2018 veröffentlichte die Junge SVP Bern (JSVP) auf ihrer Facebook-Seite und ihrer Webseite einen Wahlkampf-Text mit einer Illustration. Das Bild machte Stimmung gegen einen damals geplanten Transitplatz für ausländische Fahrende. Auf der Illustration war ein Schweizer in Sennentracht zu sehen, der sich wegen Abfalls einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Unter der Illustration stand: «Wir sagen nein zu Transitplätzen für ausländische Z***r!»

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Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete daraufhin Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen Spahr und Fiechter. Die beiden Jungpolitiker wurden wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Doch Spahr und Fiechter waren mit dem Urteil nicht einverstanden und zogen es durch alle Instanzen weiter. Sie beantragten, alle zuvor gesprochenen Urteile aufzuheben und sie vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freizusprechen.

Das Interesse am Termin vom Donnerstag war gross, der Saal im Bundesgericht rappelvoll. Das Bundesgericht bestätigte das ursprüngliche Urteil des Berner Obergerichts wegen Rassendiskriminierung. Von fünf Bundesrichtern sprachen sich drei für eine Bestätigung des Urteils und zwei für einen vollständigen Freispruch der Berner Jungpolitiker aus. Spahr und Fiechter wurden je zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, einmal von 30 Tagessätzen à 160 Franken und einmal zu 30 Tagessätzen à 120 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich müssten Spahr und Fiechter Verfahrenskosten von 3000 Franken tragen.

«Ein schwarzer Tag für die Meinungsäusserungsfreiheit»

Nach der Verhandlung zogen die Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern Bilanz zum Urteil: «Es ist ein schwarzer Tag für die Meinungsäusserungsfreiheit.»

«Heute standen wir vor dem obersten Gericht in unserem Land. Dementsprechend akzeptieren wir dieses Urteil, auch wenn wir nicht damit einverstanden sind», sagt Nils Fiechter am Donnerstag vor den Medien. Die beiden Jungpolitiker verzichten jedoch auf einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. «Über unsere Zukunft sollen nicht fremde Richter entscheiden, sondern unsere Wählerinnen und Wähler», sagt Fiechter weiter.

«Das heutige Urteil ändert nichts an unserem politischen Engagement», sagt Adrian Spahr zu 20 Minuten. Zwei Bundesrichter hätten heute gesagt, dass die Wahrheit nicht strafbar sein dürfe. «Wir wollten mit unserem Plakat nichts anderes als die Wahrheit aufzeigen. Und trotzdem gehen wir heute mit einer Niederlage nach Hause», sagt Spahr weiter. Die Beurteilung, ob das Urteil so rechtlich vertretbar sei, habe aber schlussendlich die Stimmbevölkerung an den nächsten Grossratswahlen im Kanton Bern.

«Ein klares Zeichen, dass in Wahlkämpfen nicht alles gesagt werden darf»

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GFBV) zeigte sich nach der Urteilsbestätigung erfreut. «Wir sind sehr erleichtert über das Urteil des Bundesgerichts», sagt GFBV-Co-Geschäftsleiter Christoph Wiedmer nach der Verhandlung zu 20 Minuten. «Es war wichtig, dass auch das Bundesgericht bestätigte, dass es für die Meinungsäusserungsfreiheit ein gewisses Limit gibt», sagt Wiedmer. Es sei ein klares Zeichen, dass in einem Wahlkampf nicht alles gesagt werden dürfe.

«Der Gerichtsentscheid zeigt, dass auch Vertreter einer Partei wie die Junge SVP nicht ungestraft auf Kosten von Minderheiten, wie den Roma, Wahlkampf betreiben dürfen», sagt Stefan Heinichen, Interessenvertreter für die Roma von der GFBV. Heinichen hatte 2018 die Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm eingereicht. 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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