Sexismus- und Mobbing am Bundesstrafgericht«Ich kann sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen»
Aufgrund von Sexismus- und Mobbingvorwürfen am Bundesstrafgericht wurde eine Untersuchung eingeleitet. Am Rande dieser zog der Präsident des Bundesgerichts laut einem Bericht der SRF-«Rundschau» über eine Richterkollegin her.
Darum gehts
- Wegen Sexismus- und Mobbingvorwürfen wurde eine Untersuchung am Bundesstrafgericht eingeleitet.
- Jetzt gerät auch der Präsident des Bundesgerichts in die Kritik.
- Auch ein pensionierter Bundesstrafrichter soll derbe Ausdrücke bei einem von ihm inszenierten «Karnevalswitz» verwendet haben.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona macht seit Monaten Negativschlagzeilen wegen Mobbing- und Sexismusvorwürfen. Im Januar wurde von der Verwaltungskommission eine Untersuchung eingeleitet, wie Recherchen der «Rundschau» ergeben haben. Noch während der Untersuchung selbst kam es zu einem neuen Zwischenfall: Am 20. Februar werden Steckbriefe der Mitarbeiter aufgehängt. Darauf steht: «Wanted», dazu das «Delikt».
Doch damit nicht genug. Die Plakate erhalten derbe Aussagen, vor allem die der Frauen, wie die «Rundschau» aufdeckt. So steht bei Verbrechen: «fertile» (fruchtbar). Oder: «gambetta» (Beinchen). Oder: «chiacchierona» (Klatschtante), oder «Presidents lover» (Geliebte des Präsidenten). Bei einer Richterin und einem Richter aus dem Tessin steht: «Not Wanted».
«War humoristisch gemeint»
Hinter der Aktion steckte der mittlerweile pensionierte Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser. Hochstrasser rechtfertigte sich auf Anfrage, dass es humoristisch gemeint gewesen sei und er damit niemanden habe verletzen wollen. Zudem schob Hochstrasser den Streich auf die Fasnacht, so sei es gerade Karnevalszeit gewesen.
«Fasnacht feiert man an Fasnachtsanlässen und nicht in einem Bundesgericht», so der CVP-Nationalrat Marco Romano. Auch die Nationalrätin der Grünen Greta Gysin steht dem kritisch gegenüber: «Das ist für mich klar, dass das nicht nett und lustig gemeint ist, sondern gemacht wurde, um persönlich zu verletzen.»
Bundesstrafgericht interessiert «Karnevalsvorfall» kaum
Im Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts zu den Umständen in Bellinzona wird der «Karnevalsvorfall» nicht erwähnt.
Der Präsident des Bundesgerichts, Ulrich Meyer, sagt dazu: «Die Präsidentin des Bundesstrafgerichts hat dem Unfug blitzschnell ein Ende bereitet, indem sie die teils sexistischen Plakate entfernt und an einem sicheren Ort aufbewahrt hat.» Damit sei der Fall für ihn erledigt gewesen, da der Bundesstrafrichter Hochstrasser bereits pensioniert sei.
Der Basler Professor für Strafrecht Mark Pieth sagt zur Ermittlungstaktik des Bundesgerichts: «Mich erstaunt, dass man das in dem sensiblen Kontext, nicht zur Kenntnis nimmt. Für mich wären das Beweismittel.»
«So eine Magersüchtige»
In der Kritik steht nun aber auch Meyer selbst. Am Rande einer Befragung äusserte sich Bundesgerichtspräsident Meyer negativ über eine abwesende Bundesstrafrichterin. Folgende Aussagen seien gefallen: «Die quasselt», «Sie hat einen giftigen Blick», «So eine Magersüchtige» und «Ich kann sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen». Davon existiert laut SRF eine Tonbandaufnahme.
Gegenüber der Rundschau sagt Meyer: «Ja, die Aussagen habe ich gemacht. Nicht der Richterin gegenüber, sondern im engsten Kreis. Das Unrecht, das ich ihr damit zugefügt habe, bedauere ich zutiefst. Zumal ich für sie eine grosse Wertschätzung habe. Ich habe sofort Kontakt mit ihr aufgenommen und mehrere gute Gespräche geführt und ihr ein formelles Entschuldigungsschreiben geschickt.»
«Kein Mobbing»
Das Bundesgericht nimmt in einer Mitteilung Stellung zu den Medienberichten. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts, habe Kenntnis davon gehabt, dass während der laufenden Administrativuntersuchung «im Rahmen einer unwürdigen Fasnachtsaktion Plakate im Bundesstrafgericht aufgehängt worden sind». Diese seien teilweise sexistisch. «Nachdem die Präsidentin des Bundesstrafgerichts der Aktion umgehend ein Ende gesetzt hatte und der für die Bilder Verantwortliche infolge Pensionierung aus dem Bundesstrafgericht ausgeschieden ist, hat die Verwaltungskommission in diesem Vorfall keine Relevanz für die Zukunft des Bundesstrafgerichts gesehen. Daher wurde darauf verzichtet, die Aktion im Aufsichtsbericht zu thematisieren.»
Das Gericht bekräftigt ausserdem, dass die Untersuchung keine Belege für Mobbing zutage gefördert habe: «In Bezug auf die behaupteten Mobbing-Vorwürfe stellte das Gericht in seinem Aufsichtsbericht fest, dass diese ohne Grund erhoben worden waren. Es ist verständlich, dass Kritik an der Amtsführung – auch wenn diese berechtigt ist – von Betroffenen als Angriff auf ihre Person wahrgenommen werden kann. Sachliche und auf der Basis von objektiven Anhaltspunkten geübte Kritik ist aber kein Mobbing, was das Bundesgericht in seinem Aufsichtsbericht auch mit teilweise klaren Worten zum Ausdruck gebracht hat.»
Mehr zum Fall wird heute Abend in der «Rundschau» auf SRF 1 um 20.05 Uhr berichtet.