Abstimmung Schweiz vom 13. Juni 2021 - Abstimmungsvorlagen im Überblick

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13. Juni 2021Bundesrat bringt fünf Vorlagen zur Abstimmung

Der 13. Juni wird ein grosser Abstimmungstag. Gleich über fünf Vorlagen soll das Schweizer Volk bestimmen.

Der 13. Juni wird ein grosser Abstimmungstag für die Schweiz.

Der 13. Juni wird ein grosser Abstimmungstag für die Schweiz.

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Darum gehts

  • Mit fünf Vorlagen steht der Schweiz am 13. Juni ein grosser Abstimmungstag bevor.

  • Das Volk soll über CO2-, Covid-19- und das Anti-Terror-Gesetz befinden.

  • Ebenso kommen die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative an die Urne.

Corona, Terror-Gesetz und Trinkwasser: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 13. Juni 2021 zur Abstimmung zu bringen:

  • Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz». Die Initiative verlangt, dass nur noch Bauern Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden und Antibiotika verzichten.

  • Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Dies Initiative will den Einsatz von Pestiziden gänzlich verbieten.

  • Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz). Die Gegner des Gesetzes wollen verhindern, dass die notrechtlichen Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert werden. Durch das Gesetz wurden in der Herbstsession des National- und Ständerates Entscheide des Bundesrates, die unter Notrecht gefällt wurden, in ordentliches Recht überführt.

  • Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz). Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dieses Ziel hat der Bundesrat 2019 definiert.

  • Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Das Gesetz nimmt Gefährder ins Visier. Dabei handelt es sich um Personen, bei denen aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Die letzten drei Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.

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