BundesratErdbebenschäden: Hausbesitzer sollen mitzahlen
Im Falle von Erdbebenschäden sollen sich Grundeigentümer an den entstandenen Kosten beteiligen. Das will der Bundesrat. 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme müsste jede und jeder Eigentümer locker machen, so die Regierung.
Darum gehts
Im Falle eines Erdbebens will der Bundesrat Geld von den Hausbesitzerinnen und -besitzern einkassieren.
Konkret sollen sie 0,7 Prozent des Gebäudeversicherungswertes abliefern müssen, damit die landesweiten Schäden finanziert werden können.
So sollen 22 Milliarden Franken zusammenkommen.
Das Geschäft kommt bald ins Parlament, doch schon jetzt gibt es Kritik.
Wenn die Erde bebt, wird es schnell teuer – sehr teuer. In der Schweiz ist derzeit nicht geklärt, wer in diesem Fall für Schäden aufkommt. Denn wer sich gegen Erdbebenschäden absichern will, muss das privat tun. Doch nur rund 15 Prozent der Liegenschaften sind gemäss Schätzungen derzeit versichert. Das will der Bundesrat nun ändern.
Konkret will die Regierung Hauseigentümerinnen und -eigentümer mitbezahlen lassen. Und zwar sollen sie einen Betrag in Höhe von maximal 0,7 Prozent des Wertes ihrer Liegenschaft abliefern müssen. Dies im Unterschied zu jeder anderen Versicherung aber erst, nachdem es zu einem Erdbeben gekommen ist.
Das bedeutet bei einem Gebäudeversicherungswert eines Hauses von einer Million Franken, dass 7000 Franken fällig werden, welche der Staat zur Deckung von Schäden einkassieren will. Je nach Schwere des Erdbebens werden alle Schweizer Hauseigentümer also zur Kasse gebeten – egal ob sie Schäden erlitten haben oder nicht. In Summe würden so maximal 22 Milliarden Franken zusammenkommen.
In seiner Medienmitteilung spricht der Bundesrat von vielen positiven Rückmeldungen in der soeben zu Ende gegangenen Vernehmlassung. Allerdings hat der mächtige Hauseigentümerverband klargemacht, dass er die vorgeschlagene Lösung für eine «willkürliche Sonderpflicht für Hauseigentümer» hält und sie ablehnt.
Hast du schon mal ein Erdbeben gespürt?
Ausserdem würde der finanzielle Zugriff des Staates nach einem Ereignis in der Zukunft einen Paradigmenwechsel bedeuten. Der Hauseigentümerverband befürchtet, dass im Falle von künftigen Pandemien, grossen Hochwassern oder anderen Ereignissen, weitere nachträgliche «Eventualverpflichtungen» und somit Zugriffe aufs Portemonnaie der Bürger möglich werden.
Nichtsdestotrotz hat die Regierung heute die Ausarbeitung einer Botschaft für die nachträgliche Erdbeben-Abgabe in Auftrag gegeben, die bis Ende Jahr vorliegen und danach vom Parlament behandelt werden soll.
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