Keine Nothilfe für junge FirmenGewerbeverband kritisiert Firmen-Entschädigungen
Mindestens 6000 Unternehmen erhalten trotz erneuter Zwangsschliessung keine Härtefallentschädigung vom Staat. Der Gewerbeverband fordert vom Bundesrat jetzt Anpassungen.
Darum gehts
Nicht alle Unternehmen, denen der Bundesrat ihre Tätigkeit verbietet, erhalten eine Entschädigung.
Betriebe, die nach dem 1. März 2020 gegründet wurden, sind von der staatlichen Unterstützung ausgenommen.
Auch Firmen, die aufgrund einer Fusion, einer Übernahme oder einer Umstrukturierung neu im Handelsregister eingetragen sind, gehen leer aus.
Am Mittwoch kündigte der Bundesrat an, im Gegenzug zur Schliessung von Läden und Restaurants habe er grosszügig die Geldschatulle geöffnet, um die betroffenen Unternehmen und ihre Arbeitsplätze zu retten.
Doch nicht alle Betriebe, denen der Staat ihre Tätigkeit verbietet, erhalten eine Entschädigung, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Unternehmen, die nach dem 1. März 2020 gegründet wurden, sind davon ausgenommen – und auch Firmen, die einzig aufgrund einer Fusion, einer Übernahme oder einer Umstrukturierung neu im Handelsregister eingetragen sind. Betroffen sind nach einer Hochrechnung rund 6000 Firmen. Diese Ungleichbehandlung sei diskriminierend, schrieb der Gewerbeverband am Freitagabend in einem Brief an Finanzminister Ueli Maurer. Es brauche «dringende Korrekturen und Anpassungen an diesen Entschädigungsinstrumenten».
Das sieht auch die wissenschaftliche Corona-Taskforce so. Sie schlägt vor, die Nothilfe deutlich zu verstärken und neue Covid-Kredite aufzulegen. Angesichts der tiefen Staatsverschuldung und der historisch tiefen Zinsen sei das finanziell kein Problem, heisst es in der Zeitung weiter. Unzufrieden mit dem Bundesrat ist auch der Wirteverband Gastrosuisse. In einem Brief an die Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin schrieb er, die beschlossene Nothilfe reiche nicht aus.
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